Besteuerung von Privat­personen

Der Bundesrat äussert sich zur JUSO-Initiative

Bereits am 15. Mai 2024 hat der Bundesrat die Volksinitiative der JUSO «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert» ohne Gegenvorschlag abgelehnt. Diese Woche hat der Bundesrat zu konkreten Forderungen im Initiativtext Stellung genommen und dabei insbesondere das Thema der drohenden Wegzugssteuer entschärft, was sehr erfreulich ist.

Forderungen der Erbschaftssteuerinitiative

Die Initianten fordern die Einführung einer Schenkungs- und Nachlass- bzw. Erbschaftssteuer auf Bundesebene mit einem Steuersatz von 50%, wobei ein Freibetrag von CHF 50 Mio. gelten soll. Ausnahmen bspw. für Ehegatten oder direkte Nachkommen sind keine vorgesehen. Die Steuereinnahmen sind zweckgebunden und sollen für Klimaschutzmassnahmen eingesetzt werden.

Unter dem Titel der Verhinderung von Steuervermeidung soll ferner implizit eine Wegzugssteuer greifen, indem bei Annahme der Initiative bereits ab dem Tag der Abstimmung Massnahmen ergriffen werden sollen, welche die Vermeidung der Steuer verhindern.

Die Abstimmung über die Initiative wird voraussichtlich im Jahr 2026 stattfinden.

Stellungnahme des Bundesrates

Insbesondere die Forderung zur Einführung einer Wegzugssteuer mit Wirkung ab dem Abstimmungstag hat zu einer Verunsicherung geführt, weshalb der Bundesrat zu diesem Aspekt als Antwort auf die Interpellation von Nationalrätin Schneeberger mehr Klarheit schaffen wollte.

Der Bundesrat hält fest, dass er einer Wegzugssteuer ablehnend gegenübersteht und konkretisiert, dass der Wegzug ins Ausland nicht per se als Steuervermeidung qualifiziert. Es sei zudem fraglich, ob die Rückwirkung für die geforderten Massnahmen zur Steuervermeidung wie bspw. eine Wohnsitzverlegung überhaupt gelten könne. Eine solche Rückwirkung ist gemäss Bundesrat staatspolitisch höchst problematisch, womit davon auszugehen ist, dass er diese nicht umsetzen wird.

Nicht ausgeschlossen sei ein nachwirkendes Besteuerungsrecht, wenn eine Person nach dem Wegzug aus der Schweiz zeitnah eine Schenkung ausrichtet. Allerdings wäre eine solche Steuer im Ausland aktuell gar nicht durchsetzbar, da die Schweiz mit keinem Staat eine Vollstreckungshilfe für Erbschaftssteuerforderungen vereinbart hat.

Der Bundesrat hält ferner fest, dass die Umsetzung der Initiative bei deren Annahme in jedem Fall völkerrechts- und verfassungskonform erfolgen und dabei den Grundsatz der Verhältnismässigkeit erfüllen müsste.

Nächste Schritte

Der Bundesrat wird sich in der bis spätestens Anfang Februar 2025 zu verabschiedenden
Botschaft eingehender zur möglichen Umsetzung der Volksinitiative im Falle einer Annahme äussern und dabei auch die angesprochenen Massnahmen zur Verhinderung der Steuervermeidung adressieren. Potenziell betroffenen Steuerpflichtigen bleibt damit ausreichend Zeit, allfällige Massnahmen – sofern denn überhaupt notwendig – vor dem Abstimmungstag genau zu prüfen. Voreilige Wohnsitzverlegungen ins Ausland sind damit nicht notwendig.