Umsatz­steuern

Senkung der US-Zölle auf 15% – was nun?

Der Bundesrat hat an einer Medienkonferenz vom 10. Dezember 2025 informiert, dass die Senkung der Zusatzzölle für Schweizer Waren von zuvor 39 % auf neu 15 % rückwirkend ab dem 14. November 2025 gelten wird. Durch die Reduktion der tarifären Nachteile stehen Schweizer Exporteure gegenüber ihrer Konkurrenz aus dem EU-Raum nun wieder auf Augenhöhe.

Was gilt neu?

  • Die US-Zölle auf Schweizer Exporte werden auf höchstens 15 % begrenzt. Es handelt sich um einen «all-in»-Zollansatz, bei dem der Meistbegünstigungszollsatz (MFN-Zollsatz) und der reziproke Zusatzzoll zusammen maximal 15 % betragen. Liegt der MFN-Zollsatz unter 15 %, gilt künftig der 15-%-Ansatz. Lag der MFN-Zollsatz für eine Ware bereits vor Einführung der Zusatzzölle am 2. April 2025 über 15 %, bleibt der höhere MFN-Zollsatz anwendbar (z. B. bei gewissen Käse- und Milchprodukten). Die MFN-Zollsätze werden nicht angepasst.
  • Ausnahmen nach Anhang II der Executive Order 14257 vom 2. April 2025 – insbesondere für pharmazeutische Produkte, bestimmte Chemikalien, Gold und Kaffee – bleiben bestehen.
  • Die USA hebt die pauschalen Zusatzzölle auf weitere exportrelevante Schweizer Güter auf. Dazu gehören unter anderem Flugzeuge, bestimmte Luftfahrtteile, Gummiprodukte, Kosmetika und Generika. Die Liste der betroffenen Waren soll im Federal Register der USA veröffentlicht werden.
  • Wie in der Absichtserklärung vom 14. November 2025 zwischen der Schweiz und den USA festgehalten, soll sichergestellt werden, dass der MFN-Zollsatz und ein allfälliger Section-232-Zoll auf pharmazeutische Produkte und Halbleiter aus der Schweiz und Liechtenstein zusammen nicht mehr als 15 % betragen. Die entsprechenden Section-232-Untersuchungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen.
  • Section-232-Zölle bspw. auf Stahl und Aluminium in Höhe von 50 % werden weiterhin auf Schweizer Waren erhoben.
  • Die Schweiz reduziert im Gegenzug Importzölle auf bestimmte US-Fisch- und Agrarprodukte und setzt Kontingente für US-Fleisch in Kraft.
  • Betroffene Unternehmen haben laut Bundesrat Anspruch auf Rückerstattung der seit dem 14. November 2025 bereits bezahlten Zollabgaben.

Was Schweizer Unternehmen tun können

  • Zolltarifierung: Überprüfung, ob alle Produkte korrekt eingereiht sind. Dies stellt sicher, dass der richtige (und gegebenenfalls tiefere) 15-%-Zoll angewendet wird, Rückerstattungen geltend gemacht werden können und mögliche Ausnahmen berücksichtigt werden.
  • Rückerstattungsanspruch: Für Einfuhren, die seit dem 14. November 2025 mit 39% Zollabgaben belegt wurden, kann eine Rückerstattung der Differenz von 24% beantragt werden. Rückerstattungsberechtigt ist diejenige Partei, die als Importeur aufgetreten ist. Schweizer Lieferanten, die bisher vertraglich oder kommerziell die Zollkosten getragen haben und selber nicht als Importeur aufgetreten sind, müssen die Rückerstattung über ihre US-Kunden beantragen.
  • Preiskalkulationen: Kalkulationen und Angebote an die tieferen Zollsätze anpassen und die wiedergewonnene Wettbewerbsfähigkeit gegenüber EU-Anbietern aktiv nutzen.
  • Verträge und Incoterms: Sicherstellen, dass die korrekte Zollkostenverteilung gilt, Preis- und Anpassungsklauseln nicht mehr von alten Zollsätzen ausgehen und potenzielle Rückforderungen oder Streitigkeiten vermieden werden.
  • Chancen im US-Markt: Produkte, die bisher von hohen Zöllen betroffen waren, neu priorisieren und das Marktpotenzial unter den verbesserten Bedingungen beurteilen.
  • Umsetzung beobachten: Entwicklungen beim Federal Register, bei CBP sowie bei Schweizer Behörden regelmässig verfolgen.

Die nun in Kraft tretende Reduktion der US-Zölle bringt zwar die erwartete Entlastung für Schweizer Unternehmen und korrigiert die bisher nachteiligen Wettbewerbsbedingungen gegenüber anderen Ländern weitgehend. Bis zum effektiven Inkrafttreten des Handelsabkommens wird es jedoch noch dauern, und die politischen Unsicherheiten bleiben bestehen. Schweizer Unternehmen sind daher gut beraten, die weiteren Entwicklungen zu verfolgen und gleichzeitig alternative Möglichkeiten zu prüfen, um ihre Zollbelastung weiterhin zu optimieren.