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Absichtserklärung zwischen der Schweiz und den USA zu den Zusatzzöllen

Die Schweiz, Liechtenstein und die USA haben am 14. November 2025 eine Einigung über ein Handelsabkommen erzielt. Es handelt sich vorerst um eine unverbindliche Absichtserklärung. Unter anderem soll der kumulierte Zusatzzoll für Waren mit Ursprung in der Schweiz und Liechtenstein neu maximal 15 % betragen. Bislang unterlagen zahlreiche Schweizer Produkte beim Export in die USA Zusatzzöllen von 39 %. Liechtenstein, das zusammen mit der Schweiz ein Zollgebiet bildet, kam mit Zusatzzöllen von 15 % bisher vergleichsweise glimpflich davon.

Mit dieser unverbindlichen Absichtserklärung wollen die Staaten den bisherigen Zollstreit entschärfen und klarere Rahmenbedingungen für den bilateralen Handel schaffen. Zudem ist sie als Signal für eine vertiefte wirtschaftliche Zusammenarbeit zu verstehen.

Gemäss den offiziellen Pressemitteilungen sieht die unverbindliche Absichtserklärung unter anderem Folgendes vor:

  • Die USA begrenzen den länderspezifischen Zusatzzoll für Schweizer und liechtensteinische Produkte auf maximal 15 %.
  • Die Schweiz und Liechtenstein senken im Gegenzug Einfuhrzölle auf diverse US-Produkte, darunter Industrieprodukte, Fisch und Meeresfrüchte sowie nicht-sensitive Agrargüter.
  • Die Schweiz gewährt zollfreie Kontingente für bestimmte US-Fleischprodukte (Rind: 500 t, Bison: 1’000 t, Geflügel: 1’500 t).
  • Die Schweiz und Liechtenstein bauen nichttarifäre Handelshemmnisse ab – etwa durch vereinfachte Regeln für US-Milchprodukte, die Öffnung der Märkte für US-Medizinprodukte sowie durch erleichterte Zoll- und Einfuhrprozesse für US-Waren.
  • Schweizer Unternehmen planen bis 2028 rund USD 200 Mrd. Direktinvestitionen in den USA, davon USD 67 Mrd. bereits im Jahr 2026.
  • Stärkung der digitalen und strategischen Zusammenarbeit durch gemeinsame digitale Handelsregeln ohne Sondersteuern, resilientere Lieferketten, das Schliessen von Beschaffungsschlupflöchern sowie eine engere Kooperation bei Exportkontrollen, Sanktionen und Investitionsprüfungen.

Die unverbindliche Absichtserklärung soll in den kommenden Monaten zu einem Handelsabkommen ausgearbeitet werden, das anschliessend dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt wird. Bei einem allfälligen Referendum wäre das Abkommen dem Schweizer Stimmvolk zur Entscheidung vorzulegen. Wann das Handelsabkommen in Kraft treten wird, ist derzeit offen. Auch der exakte Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Zusatzzolls von 15 % ist noch nicht festgelegt. Gemäss der Medienkonferenz des Bundesrates vom 14. November soll dieser Schritt in den kommenden Wochen erfolgen.

Die ausgehandelte Reduktion der US-Zölle wird, sobald sich diese auf Einfuhren aus der Schweiz und Liechtenstein auswirkt, eine wesentliche Entlastung schaffen und den derzeitigen Wettbewerbsnachteil mit den europäischen Konkurrenten beseitigen. Doch angesichts der weiterhin bestehenden politischen Unsicherheiten sind Unternehmen gut beraten, Alternativen zu prüfen, um die Zollbelastung weiter senken zu können (z.B. über entsprechende Anpassungen in den Liefer- und Distributionsverträgen, First-Sale-Rules und dgl.). Unklar ist derzeit auch, wie sich der Entscheid des Supreme Court der USA zur Rechtmässigkeit der auf Basis des IEEPA erhobenen Zusatzzölle auswirken wird. Unternehmen sollten sich daher organisatorisch darauf vorbereiten, rasch auf die aktuellen Entwicklungen in den USA reagieren zu können.