Umsatz­steuern

“Begriff und Umsatzsteuer-Behandlung von Werklieferungen und Bauleistungen in Deutschland”, Zoll + MWST Revue, 3. Ausgabe 2022

Der Werklieferbegriff hat eine massgebliche Einschränkung erfahren. “… seit dem 1. Januar 2021 bedingt eine Werklieferung, dass fremde Gegenstände be- oder verarbeitet werden”.
Die damit verbundenen Änderungen und Einschränkungen können dazu führen, dass Schweizer Lieferanten in Deutschland neu einer Steuerpflicht unterliegen.

Urs Kipfer thematisiert in der dritten Ausgabe des Zoll + MWST Revue den Begriff und die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Werklieferung in Deutschland.

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