Steuerstreit

Bundesgerichtsentscheid: Pauschalabzug für Liegenschaftenunterhalt

Der Entscheid des Bundesgerichts vom 18. Mai 2021 stellt die kürzlich in Kraft getretene Erhöhung des Pauschalabzugs für privaten Liegenschaftenunterhalt im Kanton Basel-Landschaft in Frage.

Der Liegenschaftenunterhalt für privat genutzte Liegenschaften kann wie in den Kantonen üblich entweder nach effektivem Aufwand oder pauschal geltend gemacht werden. Bei über 10-jährigen Gebäuden beträgt der Pauschalabzug 25% und bei bis zu 10-jährigen Gebäuden 20% des Eigenmietwertes. Die Beschwerdeführer rügten die Anhebung der Ansätze für den Pauschalabzug und behaupteten, im Gesetzgebungsverfahren hätten sachfremde Motive eine entscheidende Rolle gespielt. Der einzige Grund für die Anhebung der Pauschale sei nämlich, die Liegenschafteneigentümer für gleichzeitige Wiederanhebung der Eigenmietwerte zu kompensieren.

Obwohl das Bundesgericht den Pauschabzug von 20% des Eigenmietwerts für bis zu 10-jährige Gebäude als ausgesprochen hoch wertete, erachtete es diesen nicht als unhaltbar hoch. Somit wurde die Beschwerde abgewiesen und die Bestimmung vom Bundesgericht geschützt.

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