Der Bundesrat hat am 27. November 2024 die Botschaft zur Erstreckung der Verlustverrechnung von sieben auf zehn Jahre verabschiedet.
Die geltende Begrenzung der Verlustverrechnung auf sieben Geschäftsjahre führt zu einer Überbesteuerung, wenn innerhalb dieser Frist nicht alle Verluste mit Gewinnen verrechnet werden können. Die geplante Verlängerung der Verlustverrechnungsperiode auf zehn Jahre soll das Risiko einer Überbesteuerung verringern. Damit soll neu gegründeten Unternehmen eine längere Aufbauphase oder bestehenden Unternehmen nach dem Erleiden von grossen Verlusten eine längere Erholungsphase ermöglicht werden. Diese steuerliche Entlastung lässt den Unternehmen mehr Mittel für Investitionen, Wachstum und betriebliche Aktivitäten, was ihre Überlebens- und Wettbewerbsfähigkeit fördert.
Die vorgeschlagene Erstreckung stiess in der Vernehmlassung bei den Parteien sowie den Organisationen und Verbänden mehrheitlich auf Zustimmung. Zwei Drittel der Kantone lehnen die Vorlage jedoch ab, unter anderem mit der Begründung, im geltenden Recht würden bereits wirksame steuerliche Begleitmassnahmen für überlebensfähige und sanierungswürdige Unternehmen bestehen. Zudem würden beim Bund, den Kantonen und den Gemeinden Mindereinnahmen resultieren, die sich mangels ausreichender statistischer Daten jedoch nicht quantifizieren liessen.
Vergleichsweise kennen zahlreiche europäische Staaten eine zeitlich unbeschränkte Verlustverrechnung, die zur Wahrung des öffentlichen Fiskalinteresses jedoch in der Regel einer betragsmässigen Beschränkung unterliegt.
Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der auf zehn Jahre verlängerten Verlustverrechnungsperiode im Grundsatz. Angesichts der angespannten finanziellen Lage des Bundes verzichtet er jedoch darauf, dem Parlament die Zustimmung zur Vorlage zu beantragen.