Zum Jahreswechsel hat die deutsche Bundesregierung ihren „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2101 im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen durch bestimmte Unternehmen und Zweigniederlassungen“ in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht (BR-Drucks. 686/22 v. 30.12.2022).
Das Gesetz sieht vor, dass die betroffenen Unternehmen bestimmte Ertragsteuerinformationen zu veröffentlichen haben. Dies soll für nach dem 22. Juni 2024 beginnende Geschäftsjahre gelten. Die betroffenen Informationen wären bei kalenderjahrgleichen Wirtschaftsjahren also erstmals für 2025 zu veröffentlichen.
Das deutsche Taxand Mitglied Flick Gocke Schaumburg stellt den Entwurf in seinem Blog vor.