Unternehmens­steuern

Die Schweiz macht bei der globalen Mindestbesteuerung von Unternehmen mit – nicht ganz freiwillig

Am 1. Juli 2021 hat die OECD bekannt gegeben, dass die Mitgliedstaaten sich auf die Eckwerte zur Besteuerung von grossen internationalen Unternehmen verständigt haben. Hauptpunkt ist eine globale Mindestbesteuerung von 15% für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über EUR 750 Mio. (Säule 2). Die Verschiebung des Besteuerungsrechts in die Marktstaaten ist etwas in den Hintergrund getreten und betrifft Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über EUR 20 Mrd. und einer Gewinnmarge von über 10% (Säule 1).

Von der Säule 1 («konsumbasierte Besteuerung») sind nur sehr wenige Unternehmen in der Schweiz betroffen, währenddem unter Säule 2 («Mindestbesteuerung») etwa 200 Unternehmen fallen werden. Hinzu kommen zahlreiche Tochtergesellschaften ausländischer Konzerne, welche von der Minimalbesteuerung betroffen sein werden.

Die Schweiz hat sich den beiden Ansätzen im Rahmen des Inclusive Framework der OECD angeschlossen. Sie hat sich aber dafür ausgesprochen, dass bei der definitiven Ausgestaltung und Umsetzung der Bestimmungen die Interessen kleiner, innovativer Staaten berücksichtigt werden. Weiter hat die Schweiz festgehalten, dass die Umsetzung der entsprechenden Massnahmen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen werde.

Die OECD strebt die Erarbeitung eines detaillierten Umsetzungsplanes bis Oktober 2021 an.

Auf nationaler Ebene wird bereits an möglichen Ansätzen zur Erhaltung der Standortattraktivität der Schweiz gearbeitet. Das Eidgenössische Finanzdepartement plant, dem Bundesrat erste Vorschläge im 1. Quartal 2022 vorlegen zu können.