Unternehmens­steuern

Etappierte Senkung Gewinnsteuersatz für Unternehmen im Kanton Aargau

Das Aargauer Stimmvolk hat am 15. Mai 2022 der Änderung des Steuergesetzes zugestimmt. Dieses sieht eine Reduktion des Gewinnsteuersatzes für juristische Personen vor.

Aktuell beträgt die maximale Gewinnsteuerbelastung 18.6% (inkl. direkte Bundessteuer). Durch etappenweise Reduktion des Aargauer Gewinnsteuersatzes ergibt sich für 2022 eine maximale Gewinnsteuerbelastung von 17.4% und von 16.3% im Jahr 2023. Ab dem Jahr 2024 wird die effektive Gewinnsteuerbelastung einheitlich 15.1% betragen.

Damit hat erneut ein Kanton einen wichtigen Schritt im Gewinnsteuerwettbewerb gemacht. Hochsteuerkantone wie Zürich und Bern geraten so zusätzlich unter Druck.