Das Aargauer Stimmvolk hat am 15. Mai 2022 der Änderung des Steuergesetzes zugestimmt. Dieses sieht eine Reduktion des Gewinnsteuersatzes für juristische Personen vor.
Aktuell beträgt die maximale Gewinnsteuerbelastung 18.6% (inkl. direkte Bundessteuer). Durch etappenweise Reduktion des Aargauer Gewinnsteuersatzes ergibt sich für 2022 eine maximale Gewinnsteuerbelastung von 17.4% und von 16.3% im Jahr 2023. Ab dem Jahr 2024 wird die effektive Gewinnsteuerbelastung einheitlich 15.1% betragen.
Damit hat erneut ein Kanton einen wichtigen Schritt im Gewinnsteuerwettbewerb gemacht. Hochsteuerkantone wie Zürich und Bern geraten so zusätzlich unter Druck.