Der Ständerat hat in dieser Woche mit 23 zu 21 Stimmen beschlossen, auf den Gesetzesentwurf zur Individualbesteuerung einzutreten. Das enge Abstimmungsergebnis war erwartet worden, da bereits die zuständige Wirtschaftskommission (WAK-S) die Vorlage nur mit Stichentscheid des Präsidenten Hans Wicki (FDP/NW) gutgeheissen hatte. Der Nationalrat hatte den Gesetzesentwurf als Erstrat bereits im September 2024 mit knapper Mehrheit angenommen.
Das Gesetz über die Individualbesteuerung soll als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» dienen. Ziel ist, mit der Einführung der Individualbesteuerung die Beseitigung der sogenannten Heiratsstrafe zu erreichen, welche eine Folge der gemeinsamen Ehegattenbesteuerung ist. Damit soll einem Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 1984 Folge geleistet und eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sichergestellt werden.
Der Ständerat hat nun am 10. März 2025 eine abgeschwächte Vorlage gutgeheissen. Besonders umstritten war die steuerliche Behandlung von Einverdienerehepaaren.
Ursprünglich war vorgesehen, dass Kinderabzüge gleichmässig zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden, was insbesondere Doppelverdiener begünstigt hätte. Der Ständerat entschied jedoch, dass die Abzüge auf einen Elternteil übertragbar sein sollen, um Haushalte mit einem Hauptverdiener nicht zu benachteiligen. Diese Regelung verteuert die Vorlage erheblich.
Um die Mehrkosten teilweise zu kompensieren, beschloss der Ständerat, den maximalen Kinderabzug nicht auf CHF 12’000 zu erhöhen, wie vom Bundesrat beantragt und vom Nationalrat beschlossen, sondern lediglich auf CHF 10’700. Diese Anpassung sorgte für Diskussionen, da sich insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der SP für eine grosszügigere Erhöhung ausgesprochen hatten.
Um eine Ablehnung der Vorlage zu verhindern, kam die Mehrheit im Ständerat der SP entgegen und stimmte einer Erhöhung der Steuertarife für Gutverdiener zu.
Der Nationalrat muss sich nun erneut mit der Vorlage befassen und die Änderungen des Ständerats prüfen.