Unternehmens­steuern

Kanton Graubünden schickt OECD-mindeststeuerkonforme Standortförderungsmassnahme in Vernehmlassung

Die Einführung der OECD-Mindeststeuer zwingt die Kantone zur Weiterentwicklung der kantonalen Wirtschaftsförderungsinstrumente, damit Standortförderungsmassnahmen auch unter den neuen Besteuerungsregeln wirksam bleiben. Der Kanton Graubünden hat nun als erster Kanton eine Vorlage präsentiert, welche eine qualifizierende Steuergutschrift (QRTC) als Standortförderungsmassnahme vorsieht.

Standortförderungsmassnahmen mit unterschiedlicher Wirkung

Traditionelle Standortförderungsmassnahmen, wie beispielsweise Steuererleichterungen, die Patentbox oder der Forschungs- und Entwicklungsabzug, werden unter den Regelungen der OECD-Mindeststeuer für grosse multinationale Unternehmensgruppen nahezu wirkungslos. Diese Instrumente reduzieren in der Regel direkt den Steueraufwand. Der so reduzierte Steueraufwand wird bei den von der OECD-Mindeststeuer betroffenen Unternehmen seit dem 1. Januar 2024 über die schweizerische Ergänzungssteuer wiederum bis zu einer Steuerbelastung von 15 % auf der GloBE-Bemessungsgrundlage aufgerechnet.

Anders werden nach den GloBE-Mustervorschriften Subventionen und sogenannte qualifizierende Steuergutschriften (QRTC) behandelt. Bei QRTCs handelt es sich um Subventionen, bei welchen der zweckgebundene Mittelfluss an das Unternehmen innerhalb von 4 Jahren direkt über das Steuersystem (d.h. die Steuerrechnung) erfolgt. QRTCs werden beim Erfüllen der gesetzlich vorgesehenen Bedingungen betragsmässig gesprochen und gewinnunabhängig ausgerichtet. Sie werden somit auch dann innerhalb von 4 Jahren ausbezahlt/verrechnet, wenn ein Unternehmen Verluste erzielt und die QRTCs nicht (vollständig) mit Steuerforderungen verrechenbar sind. Darin liegt das massgebliche Unterscheidungskriterium zu den traditionellen Standortförderungsmassnahmen, welche nur dann wirksam werden, wenn ein Unternehmen steuerbare Gewinne erzielt.

Subventionen und QRTCs bewirken gemäss GloBE-Mustervorschriften keine Reduktion des Steueraufwands. Vielmehr erhöhen sie die Einnahmen oder vermindern die Ausgaben. Somit steigt der Gewinn vor Steuern und damit einhergehend auch die Steuerbelastung. Die Steuerbelastung steigt jedoch nicht so stark wie die Subvention, womit der Steuerpflichtige unter einer Nettobetrachtung vom QRTC oder der Subvention profitiert.

Förderungswürdige Aktivitäten im Kanton Graubünden

Mit einer Revision des Gesetzes über die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Graubünden (GWE) möchte der Kanton Graubünden die rechtliche Grundlage schaffen, um Unternehmen QRTCs gewähren zu können. Gemäss Art. 4a nGWE sollen Unternehmen, welche einen bedeutenden Beitrag leisten, um

  • die Wertschöpfung im Kanton zu erhöhen,
  • die Forschung, Entwicklung und Innovation zu stärken oder
  • die ökologische Nachhaltigkeit zu verbessern,

die Möglichkeit erhalten, einmalige oder wiederkehrende QRTCs zu beantragen. Nach den heutigen Plänen soll auf Verordnungsstufe konkretisiert werden, wann ein solch bedeutender Beitrag vorliegt. In der Botschaft nennt der Kanton Graubünden beispielhaft die Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen oder Investitionen in den Standort, Investitionen in innovative Prozesse oder die Intensivierung der Auftragsforschung und Massnahmen zur Reduktion von CO2 oder allgemeine Massnahmen zugunsten der Umwelt. Der Kanton sieht demnach eine breite Palette förderwürdiger Massnahmen vor.

Finanzielle Auswirkungen

In einer Studie aus dem Jahr 2022 wurden die dem Kanton Graubünden jährlich zuordenbaren Mehreinnahmen der schweizerischen Ergänzungssteuer auf CHF 7.3 Mio. geschätzt. Der Regierungsrat selbst kann die Mehreinnahmen aktuell nicht quantifizieren. Allerdings rechnet er mit deutlich tieferen Mehreinnahmen aus der schweizerischen Ergänzungssteuer.

Die Vernehmlassungsvorlage enthält Bestimmungen, wie die potentiellen Mehreinnahmen im Kanton Graubünden verteilt werden sollen.

25 % der dem Kanton Graubünden zukommenden Ergänzungssteuereinnahmen sollen gemäss Art. 97abis Abs. 1 nStG GR den Gemeinden zukommen.

75 % der dem Kanton Graubünden zukommenden Ergänzungssteuereinnahmen sollen zur Finanzierung der QRTCs verwendet werden. Zusammen mit der Teilrevision des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons Graubünden, wonach QRTCs bei der Verrechnung mit Steuerschulden gemäss dem Nettoprinzip zu verbuchen sind, erwartet der Kanton Graubünden weder eine zusätzliche Haushaltsbelastung noch eine Haushaltsentlastung. QRTCs werden in der Staatsrechnung damit anders behandelt als Subventionen, welche brutto auszuweisen sind.

Ausblick

Unternehmen, Verbände und weitere interessierte Kreise sind nun eingeladen, an der Vernehmlassung teilzunehmen und sich zur Vorlage zu äussern. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 15. April 2024.

Aufgrund der Rückmeldungen im Vernehmlassungsverfahren wird der Regierungsrat eine Botschaft mit dem dazugehörigen Erlassentwurf an den Grossen Rat überweisen. Nach der Behandlung im Grossen Rat untersteht eine allfällige Gesetzesrevision dem fakultativen Referendum. Der Zeitplan ist dabei knapp bemessen. Der Kanton Graubünden möchte die neuen Regelungen bereits im Jahr 2025 in Kraft setzen.

 

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