Besteuerung von Privat­personen

Motion für eine moderate Erbschaftssteuer – Bundesrat beantragt Ablehnung

Mit einer im Dezember 2025 eingereichten Motion verlangt die Grüne Fraktion die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer von 5%. In seiner Stellungnahme vom 18. Februar 2026 beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Vorstosses.

Inhalt der Motion

Die Motion der Grünen Fraktion beauftragt den Bundesrat, eine Vorlage zur Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer auszuarbeiten. Vorgesehen ist ein Freibetrag von CHF 5 Mio. sowie ein einheitlicher Steuersatz von 5 Prozent. Die Einnahmen sollen Bund und Kantonen zufliessen.

Weiter sieht die Motion einen Steueraufschub bei der Übertragung von Unternehmen oder qualifizierten Beteiligungen von mindestens 20 Prozent an direkte Nachkommen, Ehegatten, eingetragene Partner oder Partner in schriftlichen Konkubinatsverhältnissen vor; die Steuer würde erst bei einer späteren Übertragung an Dritte oder nicht privilegierte Personen fällig.

In der Begründung wird unter anderem auf die zunehmende Vermögensungleichheit verwiesen. Jährlich würden in der Schweiz gemäss Schätzungen rund CHF 100 Mrd. vererbt. Gleichzeitig sei die Erbschaftssteuer in vielen Kantonen in den letzten Jahrzehnten reduziert oder für direkte Nachkommen vollständig abgeschafft worden.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Er weist zunächst darauf hin, dass die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert» (sog. JUSO-Erbschaftssteuerinitiative) am 30. November 2025 von Volk und Ständen mit fast 80% Nein-Stimmen deutlich abgelehnt wurde. Diese Initiative sah ebenfalls die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene vor. Im Rahmen der parlamentarischen Debatte zu dieser Volksinitiative war auch ein Minderheitsantrag für einen indirekten Gegenentwurf mit ähnlichem Inhalt wie die aktuell vorliegende Motion nicht mehrheitsfähig. Darüber hinaus sieht die Bundesverfassung derzeit keine Bundeserbschaftssteuer vor, weshalb zu ihrer Einführung eine Verfassungsänderung erforderlich wäre.

In materieller Hinsicht führt der Bundesrat aus, dass praktisch alle Kantone bereits eine Erbschafts- und Schenkungssteuer erheben. Eine zusätzliche Erbschaftssteuer auf Bundesebene würde neben die bestehenden kantonalen Steuern treten und das kantonale Steuersubstrat tangieren. Selbst bei einer Beteiligung der Kantone an den Einnahmen würde deren finanzpolitischer Spielraum eingeschränkt.

Sämtliche Kantone erheben zudem eine Vermögenssteuer, während Vermögen in den meisten Industriestaaten nicht besteuert wird. Negative Auswirkungen auf die Standortattraktivität der Schweiz seien nicht auszuschliessen. Eine zusätzliche steuerliche Belastung könnte zu Wegzügen bereits ansässiger vermögender Personen ins Ausland führen und damit auch die Steuereinnahmen bei der Einkommens- und Vermögensbesteuerung beeinträchtigen.

Hinsichtlich der angestrebten Verteilungswirkung äussert der Bundesrat ebenfalls Vorbehalte. Ob weniger vermögende Personen durch die Einführung einer Bundeserbschaftssteuer tatsächlich besser gestellt würden, sei ungewiss.

Schliesslich sieht der Bundesrat in der privilegierten Behandlung von Unternehmensanteilen das Risiko nicht optimaler Nachfolgeregelungen, da Vermögenswerte aus steuerlichen Gründen in Unternehmensstrukturen gebunden bleiben könnten.

Insgesamt gelangt der Bundesrat wenig überraschend zum Schluss, dass die Nachteile einer Bundeserbschaftssteuer überwiegen.

Nächste Schritte

Die Motion wird als Nächstes im Nationalrat beraten.