Die USA und die EU haben sich auf ein umfangreiches Handelsabkommen geeinigt. Kernstück ist ein ab dem 1. August 2025 einheitlicher Basistarif von 15 % auf nahezu alle aus der EU in die USA importierten Güter. Damit konnten die ursprünglich von den USA angekündigten Zölle in Höhe von 30% abgewendet werden.
Pharmazeutika, Halbleiter sowie Holz- und Kupferprodukte sollen vorerst ausgenommen bleiben. Für diese Produkte laufen derzeit noch Sicherheits- und Handelsuntersuchungen. Strafzölle auf Stahl und Aluminium aus der EU bleiben zunächst bestehen, allerdings ist die Einführung eines Quotenmodells zu einem späteren Zeitpunkt geplant.
Zudem haben sich die USA und die EU auf Nullzölle für eine Reihe strategischer Produkte geeinigt. Dazu gehören Flugzeuge und Flugzeugteile (wobei diese Produkte aufgrund des Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen bisher bereits von Zollbegünstigungen profitiert haben), bestimmte Chemikalien, einige Generikas, Halbleiterausrüstung, gewisse landwirtschaftliche Erzeugnisse, natürliche Ressourcen sowie wichtige Rohstoffe.
Unklar bleibt, ob Exporte aus den USA in die EU weiterhin Zollabgaben unterliegen oder zukünftig zollfrei importiert werden können. Die offizielle Stellungnahme des Weissen Hauses hat die Eliminierung aller EU-Zölle auf US-amerikanische Industriegüter angekündigt. Das Statement der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen zu diesem Handelsabkommen hat dieses Verständnis der US-amerikanischen Regierung jedoch weder bestätigt noch dementiert.
Mit dem neuen Abkommen scheint ein drohender Handelskonflikt zwischen den USA und der EU vorerst abgewendet. Dennoch bleiben zahlreiche Fragen ungeklärt. Der nächste Schritt wird die Veröffentlichung einer gemeinsamen Erklärung sein, auf deren Grundlage das Abkommen in nationales Recht überführt werden muss. Dieser Prozess dürfte einige Zeit in Anspruch nehmen – insbesondere vor dem Hintergrund vergleichbarer Erfahrungen mit dem US-UK-Abkommen. Es ist davon auszugehen, dass Präsident Trump in Kürze weitere Executive Orders unterzeichnen wird, um die Umsetzung des Abkommens auf administrativer Ebene voranzutreiben. Auf europäischer Seite wird die EU ein eigenes Rechtsinstrument schaffen müssen, um die Bedingungen des Abkommens in geltendes EU-Recht zu überführen.
Auch Schweizer Unternehmen dürften die Auswirkungen dieses Abkommens deutlich zu spüren bekommen. Einerseits ist zu erwarten, dass EU-Hersteller den durch die zusätzlichen US-Zölle entstehenden Kostendruck an ihre Zulieferbetriebe – darunter auch viele Schweizer Unternehmen – weitergeben. Andererseits werden Schweizer Firmen als Teil europäischer Lieferketten unweigerlich von einem Rückgang der Nachfrage nach EU-Waren auf dem US-Markt betroffen sein. Offen bleibt zudem der Ausgang der laufenden Gespräche zwischen der Schweiz und den USA. Sollte keine Einigung erzielt werden, droht Schweizer Exporten in die USA ab dem 1. August 2025 ein Importzollsatz von 31 %.
Für betroffene Unternehmen bedeutet das: Die neue Zollregelung tritt in drei Tagen in Kraft – doch ihre rechtliche Grundlage bleibt weiterhin ungewiss. Beobachten Sie die Entwicklungen genau und stellen Sie sich darauf ein, dass in der Übergangsphase noch erhebliche Unsicherheiten und operative Herausforderungen auftreten können.