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Passar 2.0: Ihre Checkliste zur Digitalisierung der Zollabwicklung

Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) schaltet e-dec Import ab. Mit der neuen Plattform Passar 2.0 und der Geschäftspartner-ID (GP-ID) ändert sich einiges für Importeure – und der Handlungsdruck ist konkret. Diese Übersicht zeigt, was zu tun ist und bis wann.

Der Zeitplan

Was ist neu?

Geschäftspartner-ID (GP-ID) ersetzt ZAZ-Konto

Die GP-ID ist Ihre neue Identität im Passar-System. Sie ist eindeutig an Ihre UID gekoppelt – pro UID gibt es nur eine GP-ID. Wichtig: Es gibt keine automatische Migration. Sie müssen sich selbst im ePortal des Bundes registrieren und eine GP-ID beantragen.

Finanzas: Das neue Finanzportal

Ab dem zweiten Halbjahr 2026 stellt das BAZG ein digitales Finanzportal bereit. Dort sehen Sie auf einen Blick: offene Rechnungen, hinterlegte Sicherheiten und – neu – Ihren Debitorenstatus. Das ist der Knackpunkt: Ihr Status entscheidet, ob Sie an der Grenze auf Rechnung verzollen dürfen oder sofort zahlen müssen.

Debitorenstatus (das Ampelprinzip)

  • Grün = Sie dürfen auf Rechnung verzollen
  • Rot = Sofortzahlung erforderlich (z.B. bei überfälligen Forderungen)

Anders als beim alten ZAZ-Konto gibt es keine komplette Sperrung mehr. Ihr Status wird laufend neu bewertet.

Die Übergangsphase: e-dec und Passar parallel

Bis April 2027 laufen beide Systeme nebeneinander. Ihre Zollagentin oder Ihr Zollagent (Spediteur, Kurier) entscheidet, welches System genutzt wird. Das hat Konsequenzen:

Klären Sie mit Ihrer Zollagentin oder Ihrem Zollagent ab, wann diese umstellen. Das bestimmt, ab wann Sie Ihre Dokumente über das ePortal beziehen müssen statt per Mail oder Post.

Ihre Handlungsschritte

Sofort (bis Q3 2026)

  • GP-ID beantragen: Registrieren Sie sich im ePortal des Bundes. Überprüfen Sie vorab Ihre Kontaktdaten in der Zollkundenverwaltung (ZKV), denn das BAZG schreibt Sie unter diesen Adressen an.
  • ZAZ-Sicherheiten prüfen: Bestehen noch Hinterlegungen? Wenn ja, klären Sie mit dem BAZG, ob diese unter Passar noch erforderlich sind. Im Gegensatz zu in der Schweiz ansässigen Gesellschaften besteht für ausländische Unternehmen eine Sicherheitspflicht.

Mittelfristig (bis Q1 2027)

  • Verzollungssoftware prüfen: Kontaktieren Sie Ihren Softwareanbieter und fragen Sie nach der Unterstützung für Passar 2.0.
  • ERP-Systeme vorbereiten: Richten Sie Schnittstellen für den Dokumentenbezug über das ePortal und Chartera ein.
  • Buchhaltung umstellen: Künftig werden alle Rechnungen und Veranlagungsverfügungen digital über das ePortal bereitgestellt. Passen Sie Ihre internen Prozesse entsprechend an.
  • Team schulen: Zoll- und Logistikverantwortliche sollten mit dem ePortal und dem neuen Debitorenstatus-Prinzip vertraut sein.

Strategisch (fortlaufend)

  • Zoll- und MWST-Prozesse überprüfen: Unter Passar erfolgt die Veranlagung sofort. Korrekturen werden aufwändiger. Jetzt ist der richtige Moment, um Fehlerquellen zu reduzieren (Zolltarifnummern, Ursprungsangaben, Adressdaten).
  • Debitorenstatus monitoren: Behalten Sie Ihren Status im Auge. So vermeiden Sie Überraschungen an der Grenze und Zahlungsausfälle.

Fazit

Passar 2.0 bringt mehr Transparenz und Kontrolle, aber auch mehr Eigenverantwortung. Der Schlüssel liegt darin, dass Sie sich bis Q3 2026 registrieren und die Übergangsphase nutzen, um Ihre Systeme anzupassen. Wer jetzt handelt, meistert die Migration bis April 2027 deutlich entspannter.