Unternehmens­steuern

Reform der Verrechnungssteuer

Am 7. Dezember 2021 hat der Ständerat die letzte Differenz zum Nationalrat betreffend die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes beseitigt. Im Zinsbereich soll die Verrechnungssteuer neu nur noch auf Bankzinsen von inländischen natürlichen Personen erhoben werden. Mit der Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationen soll der Schweizer Fremdkapitalmarkt gestärkt werden. Dividenden unterliegen weiterhin unverändert der Verrechnungssteuer.

Ebenfalls abgeschafft werden soll die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen.

Das revidierte Verrechnungssteuergesetz soll per Anfang 2023 in Kraft treten. Es wird nur für ab dem 1.1.2023 herausgegebene Obligationen gelten. Dies bedeutet, dass alle Zinsen auf laufenden Obligationen weiterhin der Verrechnungssteuer unterstellt bleiben werden.

Da die SP bereits vor der Schlussabstimmung vom 17. Dezember 2021 ein Referendum gegen die Gesetzesänderung angekündigt hat, wird wohl das Volk über das Vorhaben entscheiden müssen.

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