Unternehmens­steuern

Schweiz führt per 1. Januar 2025 eine IIR ein

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung von 4. September 2024 entschieden, auf den 1. Januar 2025 die Income Inclusion Rule («IIR») einzuführen. Mit der IIR unterliegen die Gewinne direkter und indirekter ausländischer Tochtergesellschaften von Schweizerischen Geschäftseinheiten einer Mindestbesteuerung von 15%, sofern sie Teil einer Unternehmensgruppe sind, die einen konsolidierten Umsatz von mindestens EUR 750 Mio. erzielt und damit im Anwendungsbereich der OECD-Mindeststeuer ist und sofern ein möglicher unterbesteuerter Übergewinn nicht bereits mit einer QDMTT erfasst wird.

Der Bundesrat argumentiert, dass die Schweiz mit der Einführung der IIR Steuereinnahmen sichert, die zur Stärkung des Standorts eingesetzt werden können. Hätte die Schweiz auf die Einführung der IIR verzichtet, wäre das künftig mit der IIR in der Schweiz abgeschöpfte ausländische Steuersubstrat in den meisten Fällen der Undertaxed Payment Rule («UTPR») in anderen Ländern unterlegen. Es ist zum aktuellen Zeitpunkt allerdings schwierig abzuschätzen, wie hoch die zusätzlichen Einnahmen aus der IIR sein werden. Der Bund schätzt, dass das zusätzliche Steueraufkommen zwischen CHF 500 Mio. bis CHF 1 Mrd. pro Jahr betragen wird.

Die Anwendung der UTPR auf ausländische Tochtergesellschaften von Schweizerischen Unternehmen hätte für die betroffenen Unternehmensgruppen zu komplexen UTPR-Verfahren im Ausland geführt. Diese administrativen Belastungen werden den betroffenen Unternehmen durch die Einführung der IIR in der Schweiz erspart.

Verzicht auf Einführung einer UTPR

Der Bundesrat hat am 4. September 2024 auch entschieden, dass er vorläufig darauf verzichtet, in der Schweiz eine UTPR einzuführen. Die UTPR ist die Auffanglösung der OECD-Mindeststeuer, womit sichergestellt wird, dass sämtliche Unternehmen einer multinationalen Unternehmensgruppe einer Mindestbesteuerung von 15% unterliegen.

Der Bundesrat war der Ansicht, dass insbesondere die rechtlichen Unsicherheiten und Standortüberlegungen stärker zu gewichten sind als das vergleichsweise tiefe Steueraufkommen. Er stützte sich bei seiner Entscheidung auf ein Gutachten von Prof. Dr. René Matteotti.

 Paradigmenwechsel in der Schweizerischen Steuerpolitik

Die Einführung der IIR stellt einen Paradigmenwechsel in der Schweizerischen Steuerpolitik dar. Bislang hat die Schweiz darauf verzichtet, ausländische Tochtergesellschaften von Schweizerischen Geschäftseinheiten zu besteuern, wenn sie einer zu tiefen Steuerbelastung unterlagen.

Umsetzungsstand weltweit

Während die meisten EU-Länder eine QDMTT sowie die IIR auf 2024 umgesetzt haben und gemäss EU-Recht verpflichtet sind, die UTPR per 2025 umsetzen, sind in den grossen Staaten wie den USA, Indien, China und Brasilien keine Pläne zur Umsetzung in Sicht. Die weiteren Entwicklungen bleiben gespannt abzuwarten.