Verrechnungs­preise

Schweizerische Steuerkonferenz veröffentlicht Papier zu Verrechnungspreisen

Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK), der alle kantonalen Steuerverwaltungen und die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) angehören, hat kürzlich zusammen mit der ESTV ein umfassendes Papier über Verrechnungspreise für das Dossier Steuerinformationen veröffentlicht. Diese Publikation, welche überwiegend auf die OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen Bezug nimmt, verdeutlicht, dass die Verrechnungspreise in der Schweiz mehr und mehr an Bedeutung gewinnen.

Inhalts des Papiers über Verrechnungspreise

In der Veröffentlichung über Verrechnungspreise werden die folgenden Themenbereiche beschrieben:

Rechtsgrundlagen und steuerliche Folgen:

Es werden die internationalen und nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich dem Fremdvergleichsgrundsatz wiedergegeben. Das Papier befasst sich zudem mit den steuerlichen Auswirkungen von Verrechnungspreiskorrekturen in der Schweiz. Es konzentriert sich dabei ausschliesslich auf die Gewinn- und Verrechnungssteuer.

Analyse der Vergleichbarkeit:

Das Papier fasst die Vergleichbarkeitsanalyse der OECD-Verrechnungspreisleitlinien zusammen. Die Ausführungen enthalten auch Hinweise auf die Schweizer Praxis, darunter die Tendenz, Vergleichsdaten aus weit zurückliegenden Steuerjahren nicht zu akzeptieren, und die Akzeptanz von Werten der gesamten Interquartilsspanne, nicht nur des Medians.

Auswahl der Methode:

Im Dokument wird die bevorzugte Anwendung bestimmter Verrechnungspreismethoden auf der Grundlage unterschiedlicher Funktionsprofile und Transaktionsarten unterstrichen: Die Comparable Uncontrolled Price (CUP)-Methode wird für Rohstoffe und Zinsen genannt, die Resale Minus-Methode wird für Vertriebsunternehmen in Betracht gezogen und die Cost Plus-Methode wird für Hersteller von Halbfertigprodukten oder Dienstleistungsunternehmen als anwendbar angegeben. Das Papier stellt fest, dass in der Praxis aufgrund der umfangreichen zugänglichen Daten häufig die Transactional Net Margin Methode (TNMM) berücksichtigt wird.

In Bezug auf die Gewinnaufteilungsmethode wird auf ein praktisches Beispiel verwiesen (das in den OECD-Verrechnungspreisleitlinien erwähnt wird), bei dem zwei verbundene Unternehmen gemeinsam ein pharmazeutisches Produkt entwickeln, wobei jedes Unternehmen über entsprechende Patente verfügt.

Weitere Aspekte:
  • Immaterielle Vermögenswerte, wobei die DEMPE-Funktionen beleuchtet und der Discounted Cash Flow (DCF) als vorherrschende Bewertungsmethode hervorgehoben werden.
  • Dienstleistungen, wobei auch auf den vereinfachten Ansatz für Dienstleistungen mit geringem Mehrwert (low-value adding) eingegangen wird.
  • Finanztransaktionen, wobei die Einhaltung von Kapitel X der OECD-Verrechnungspreisleitlinien anerkannt wird.
  • Kostenbeitragsregelungen (cost contribution arrangements) und Verrechnungspreis-Aspekte von Unternehmensumstrukturierungen werden im Papier nicht behandelt.
Dokumentation:

Das Papier bestätigt den dreistufigen Dokumentationsansatz, stellt aber klar, dass in der Schweiz die einzige zwingende Verrechnungspreisdokumentation der Länderbericht ist (sofern der relevante Schwellenwert für den Konzernumsatz von CHF 900 Mio. überschritten wird). Das Schweizer Recht sieht keine weiteren besonderen Anforderungen vor; allerdings müssen die Steuerpflichtigen im Rahmen der Mitwirkungspflichten relevante Informationen zur Verfügung stellen.

Verfahrensaspekte:

Das Papier empfiehlt die gleichzeitige Einreichung von Verrechnungspreis-Rulings bei den kantonalen und eidgenössischen Steuerbehörden aufgrund der möglichen Auswirkungen auf die Gewinn- und die Verrechnungssteuer.

Korrekturen von Verrechnungspreisen:

Im Papier wird auf primäre, korrespondierende und sekundäre Berichtigungen eingegangen.

Fazit

Das aktuelle Papier über Verrechnungspreise bestätigt die wachsende Aufmerksamkeit der Schweizer Steuerbehörden für Verrechnungspreisfragen. Es bekräftigt zudem die Anwendung der OECD-Verrechnungspreisleitlinien als Auslegungshilfe.

Tax Partner AG unterstützt Sie gerne in jedweden Fragen im Bereich der Verrechnungspreise.

 

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