Internatio­nales Steuer­recht

Umsetzung der OECD Säule 2 schreitet voran

Nach Jahren intensiver Verhandlungen erzielten 136 Mitgliedstaaten des OECD/G20 Inclusive Frameworks on Base Erosion and Profit Shifting („IF“) am 8. Oktober 2021 eine historische Einigung über eine Zwei-Säulen-Lösung zur Bewältigung der steuerlichen Herausforderungen der Digitalisierung der Wirtschaft.

Während die Säule 1 darauf abzielt, eine gerechtere Verteilung der Rechte der Staaten zur Besteuerung der Gewinne der grossen multinationalen Konzerne (MNE) mit einem weltweiten Umsatz von mehr als EUR 20 Mia. sicherzustellen, zielt die Säule 2 darauf ab, den Unternehmenssteuerwettbewerb zwischen den Staaten mittels Einführung eines globalen Mindeststeuersatzes von 15% einzuschränken. Säule 2 soll auf MNE mit einem weltweiten konsolidierten Umsatz von mindestens EUR 750 Mio. anwendbar sein.

In der Zwischenzeit haben einige Staaten gesetzgeberische Maßnahmen eingeleitet, um die Mindestbesteuerungsregeln bzw. die so genannten Global Anti-Base Erosion Rules on Pillar Two („GloBE-Regeln“) zu übernehmen. Nachfolgend fassen wir den Stand der GloBE-Gesetzgebungsverfahren in einigen der wirtschaftlich bedeutendsten Staaten zusammen.

Enger Zeitplan festgelegt durch die OECD für die Umsetzung

Am 20. Dezember 2021 veröffentlichte die OECD die Mustervorschriften, die als Vorlage für die Übernahme der GloBE-Regeln in nationales Recht der einzelnen Staaten dienen sollen. Auf diese Veröffentlichung folgte am 14. März 2022 der Kommentar zu den Mustervorschriften, der technische Ausführungen zur Auslegung der Mustervorschriften enthält. Die OECD arbeitet derzeit noch am Implementation Framework, das die Koordination der GloBE-Regeln zwischen den involvierten Staaten erleichtern soll und voraussichtlich Ende 2022 veröffentlicht wird. Ursprünglich strebte die OECD an, dass die Staaten den wesentlichsten Teil der GloBE-Regeln bereits ab 2023 auf ihre MNE anwenden. Dieser von der OECD gesetzte Zeitplan für die Umsetzung der GloBE-Regeln war sehr ehrgeizig und, wie wir im Folgenden sehen werden, schwierig umzusetzen.

Bisher erfolgloses Ringen um die Einstimmigkeit in der EU

Am 22. Dezember 2021, also kurz nach der Veröffentlichung der Mustervorschriften durch die OECD, präsentierte die Europäische Kommission ihren GloBE-Richtlinienvorschlag. Dieser Richtlinienvorschlag orientiert sich eng an den OECD-Mustervorschriften, mit Ausnahme notwendiger Anpassungen, um die Einhaltung des EU-Rechts zu gewährleisten. Der Richtlinienvorschlag erfordert die einstimmige Zustimmung der 27 EU-Mitgliedstaaten, damit die Richtlinie in Kraft treten kann. Wie die OECD plante auch die EU, diese neuen Regeln ab 1. Januar 2023 anzuwenden. Bis heute konnten die Mitgliedstaaten im EU-Rat jedoch keine einstimmige Zustimmung erzielen und in der Zwischenzeit wurde das Datum des Inkrafttretens auf den 31. Dezember 2023 verschoben. Nachdem Polen seine anfänglichen Vorbehalte gegen den Richtlinienvorschlag während der ECOFIN-Sitzung vom 17. Juni 2022 fallen gelassen hat, erhebt Ungarn nun Einspruch aufgrund der gegenwärtigen Herausforderungen in der Ukraine und wegen den aktuellen wirtschaftlichen Unsicherheiten. An der ECOFIN-Sitzung vom 4. Oktober 2022 wurde das Thema nicht behandelt und es bleibt offen, ob eine einstimmige Einigung erzielt werden kann.

Trotz der anhaltenden Uneinigkeit innerhalb der EU haben die Regierungen Frankreichs, Deutschlands, Italiens, Spaniens und der Niederlande am 9. September 2022 eine gemeinsame Erklärung abgegeben, worin sie festhalten, dass sie die GloBE-Regeln im Jahr 2023 eigenständig umsetzen werden, sollte die EU in den nächsten Wochen keine einstimmige Einigung erzielen.

Der Gesetzgebungsprozess im Vereinigten Königreich ist weit fortgeschritten

Am 20. Juli 2022 hat die britische Regierung einen Gesetzesentwurf zu den GloBE-Regeln zusammen mit ausführlichen Erläuterungen veröffentlicht, die für MNE für Geschäftsjahre beginnend ab 31. Dezember 2023 zur Anwendung gelangen sollen. Dieser Gesetzesentwurf war Gegenstand einer öffentlichen Vernehmlassung, die am 14. September 2022 endete.

Auch die Schweiz ist mit ihrem Gesetzgebungsverfahren auf Kurs

Am 11. März 2022 eröffnete der Bundesrat eine öffentliche Vernehmlassung zur Änderung der Bundesverfassung, um die rechtliche Grundlage für die Umsetzung der GloBE-Regeln in der Schweiz auf der Basis einer vorübergehenden Verordnung zu schaffen. Die notwendige Volksabstimmung über die Verfassungsänderung wird voraussichtlich im Juni 2023 stattfinden. Die vorübergehende Verordnung soll für in der Schweiz ansässige MNE gelten, bis eine entsprechende Änderung des Steuergesetzes ausgearbeitet und umgesetzt wird, was mehrere Jahre dauern kann. Am 17. August 2022 eröffnete der Bundesrat eine öffentliche Vernehmlassung zum Entwurf der vorübergehenden Mindestbesteuerungsverordnung, welche die von der OECD/G20 erarbeiteten Mustervorschriften mittels eines Verweises übernimmt, um die internationale Kompatibilität der schweizerischen Umsetzung sicherzustellen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 17. November 2022. Ein zweiter Verordnungsentwurf zu den Verfahrensaspekten wird in die Vernehmlassung geschickt, sobald die OECD ihren Implementation Framework veröffentlicht hat, voraussichtlich Ende 2022. Die GloBE-Regeln sollen in der Schweiz auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt werden.

Die Kompatibilität des U.S.-Steuersystems mit der Säule 2 bleibt weiterhin unklar

Die vorgeschlagene Angleichung der Global Intangible Low-Taxed Income Regeln („GILTI“) an die GloBE-Regeln fand keinen Eingang in das am 16. August 2022 von U.S. Präsident Biden unterzeichnete Inflation Reduction Act, der für Geschäftsjahre beginnend ab 31. Dezember 2022 zur Anwendung gelangt. Der Inflation Reduction Act sieht zwar eine alternative Mindeststeuer in der Höhe von ebenfalls 15% auf das «Adjusted Financial Statement Income» bestimmter in den U.S.A. ansässiger Unternehmen vor (die sogenannte Book Minimum Tax – „BMT“), doch erscheint es derzeit eher unwahrscheinlich, dass die BMT aufgrund verschiedener Diskrepanzen zwischen den U.S.-Regeln und den Mindestbesteuerungsregeln der OECD als GloBE-kompatibel gilt. Die BMT dürfte aber immerhin als Adjusted Covered Tax im Rahmen der GloBE-Regeln gelten, allerdings ist derzeit unklar, welcher MNE die BMT im Rahmen der GloBE-Berechnungen zuzurechnen ist.

Ausblick

Es bestehen noch viele Unsicherheiten bei der Umsetzung der GloBE-Regeln und es muss damit gerechnet werden, dass die Staaten die Regeln unterschiedlich auslegen werden. Dennoch ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass die Staaten die GloBE-Regeln bald umsetzen werden. In Anbetracht der Tatsache, dass die GloBE-Gesetzgebungsprozesse vieler Staaten bereits weit fortgeschritten sind, sollten sich betroffene MNE spätestens jetzt mit diesem Thema auseinandersetzen.

Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

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