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USA: Rückerstattung von IEEPA-Zöllen – nächste Schritte für betroffene Importeure

Hintergrund der Gerichtsentscheidungen

Am 20. Februar 2026 entschied der U.S. Supreme Court als oberster US-Gerichtshof, dass die Erhebung von Importzöllen auf der Grundlage des International Emergency Economic Powers Act («IEEPA») rechtswidrig ist.

In der Folge stellte das U.S. Court of International Trade («CIT»), das US-Handelsgericht, am 4. März 2026 klar, wie mit bereits erhobenen Zöllen umzugehen ist. Das Gericht hielt fest, dass IEEPA-Zölle grundsätzlich nicht mehr erhoben werden dürfen. Bei laufenden Importabfertigungen (sog. Entries) dürfen deshalb keine IEEPA-Zölle mehr berechnet werden. Wurden solche Zölle bereits festgesetzt und ist das Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen, müssen die Zollbeträge neu berechnet werden. Zu viel bezahlte Zölle sind zurückzuerstatten.

Bedeutung der „Liquidation“

Liquidation bezeichnet den Zeitpunkt, an dem der endgültige Zollbetrag für eine Entry festgesetzt wird. In der Regel erfolgt die Liquidation im Automated Commercial Environment («ACE»), dem US-Verzollungssystem, automatisch 314 Tage nach der Einfuhr, teilweise auch früher. Das hängt davon ab, ob die US-Zollbehörden Customs and Border Protection («CBP») die Einfuhr als abschliessend geprüft ansehen und alle für die Festsetzung der Zollabgaben erforderlichen Informationen vorliegen.

Für die Berechnung der Frist für die Vorlage eines administrativen Protests ist der Zeitpunkt der Liquidation entscheidend. Ab diesem Datum beginnt die Frist von 180 Tagen. Für Entries nach der Inkraftsetzung der Zölle gegen die Schweiz am 2. April 2025 hat bei voller Ausschöpfung der 314 tägigen Liquidations-Frist die Frist für die Vorlage eines Protests am 10. Februar 2026 begonnen. Entsprechende Anträge sind daher bis anfangs August 2026 möglich. Zu beachten ist, dass die IEEPA-Zölle gegenüber China bereits ab dem 4. Februar 2025 sowie gegenüber Mexiko und Kanada ab dem 4. März 2025 Anwendung fanden. Die Fristen für die Einreichung von Protesten können daher entsprechend früher beginnen.

Handlungsschritte für betroffene Unternehmen

Unternehmen, die IEEPA-Zölle bezahlt haben, sollten insbesondere folgende Schritte prüfen:

  1. Betroffene Entries identifizieren und Liquidationsstatus prüfen
  • Prüfung der ACE-Daten ab dem 4. Februar 2025 (China), 4. März 2025 (Kanada und Mexiko) bzw. 2. April 2025 (Schweiz und andere Länder);
  • Feststellung, ob IEEPA-Zölle angefallen sind, insbesondere unter den HTS-Codes 9903.01 und 9903.02;
  • Überprüfung, ob Entries bereits liquidiert wurden und ob die 180-Tage-Frist für einen administrativen Protest noch läuft.
  • Bei noch nicht liquidierten Entries ist sicherzustellen, dass sie ohne IEEPA-Zölle liquidiert werden.
  1. Protest einreichen
  • Sind Entries bereits liquidiert, ist zur Sicherung der Rückerstattungsansprüche die Einreichung eines administrativen Protests innert von 180 Tagen nach Liquidation vorzunehmen. Im Protest ist darauf hinzuweisen, dass die IEEPA-Zölle nach dem Entscheid des U.S. Supreme Court rechtswidrig sind. 
  1. Technische Voraussetzungen für Rückerstattungen

Rückerstattungen erfolgen elektronisch über das Automated Clearing House (ACH). Dabei handelt es sich um das elektronische Zahlungssystem für US-Zollzwecke. Importeure bzw. Verzollungsdienstleister haben sicherzustellen, dass:

  • Registrierungen in ACE und ACH bestehen;
  • ein US-Bankkonto vorhanden ist oder alternativ
  • der Verzollungsdienstleister als Zahlungsempfänger benannt wurde.

Schweizer Unternehmen, die als Importeur auftreten, sollten prüfen, ob sie Zugang zum ACE-Portal haben und Rückerstattungen über ACH empfangen können. Besteht kein eigener Zugang, empfiehlt sich eine Abstimmung mit dem Verzollungsdienstleister. Damit kann sichergestellt werden, dass betroffene Entries identifiziert, Liquidationsdaten überwacht und administrative Proteste fristgerecht eingereicht werden.

  1. Gerichtliche Schritte prüfen

Derzeit ist keine Klage erforderlich, aber möglich. Sollte eine gerichtliche Geltendmachung notwendig werden, gilt für eine Klage vor dem CIT voraussichtlich eine Frist von zwei Jahren ab dem Datum der Einfuhr (oder konservativer gerechnet ab dem Datum der entsprechenden Executive Orders). Nach heutigem Stand liefe diese Frist somit etwa bis Anfang 2027.

Aktueller Stand der Rückerstattungen

Die CBP hat darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der Rückerstattungen technisch komplex ist und Anpassungen im Zollsystem ACE erfordert. Derzeit werde an einem neuen Verfahren gearbeitet. Dieses soll Rückerstattungen automatisiert berechnen und anschliessend auszahlen. Wann dieses Verfahren verfügbar sein wird und welche Anforderungen dafür gelten, ist noch nicht bekannt.

Fazit

Unternehmen, die seit dem 4. Februar 2025 IEEPA-Zölle bezahlt haben, sollten zeitnah den Status ihrer Entries prüfen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen der Liquidationsstatus dieser Entries und die fristgerechte Einreichung administrativer Proteste. Nur so lassen sich mögliche Rückerstattungsansprüche sichern. Schweizer Kunden, welche die Zusatzzölle voll oder teilweise getragen haben, wird empfohlen, entsprechende Rückerstattungen über ihre US-Kunden einzuleiten.