Besteuerung von Privat­personen

Vergütungszinssätze werden per 2024 angepasst — Steuer-Vorauszahlungen gewinnen an Attraktivität

Ab dem 1. Januar 2024 werden aufgrund der aktuellen Zinssituation beim Bund wie auch in einzelnen Kantonen die steuerlichen Verzugs- und Vergütungszinsen sowie die Ausgleichszinsen angehoben.

Wann findet welcher Zins Anwendung?

Steuerpflichtige profitieren von einem allfälligen Vergütungszins, wenn sie ihre Steuern bereits vor der Fälligkeit bezahlen oder wenn die Akontozahlung höher ausfällt, als die effektive Steuerschuld gemäss Schlussrechnung. Im Zeitraum zwischen der Fälligkeit der Steuern und dem Erhalt der finalen Schlussrechnung findet ein allfälliger Ausgleichszins Anwendung für Steuerguthaben. Nicht alle Kantone kennen einen Ausgleichszins. Ein Verzugszins wird auf definitiven Steuerforderungen erhoben, welche nicht innert Zahlungsfrist bezahlt werden.

Anpassungen per 1. Januar 2024

Beim Bund betragen die Verzugs- und Vergütungszinsen auf Rückerstattungen neu 4,75 Prozent (bis anhin betrugen sie jeweils 4 Prozent). Für freiwillige Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer steigt der Vergütungszinssatz auf 1,25 Prozent (bisher war der Zinssatz bei 0 Prozent). Die Zinssätze beim Bund gelten unter anderen für die Mehrwertsteuer, den Zoll, die direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben.

Im Kanton Zürich hebt der Regierungsrat den Vergütungszinssatz von 0,25 Prozent auf neu 1 Prozent an. Auch der Ausgleichszins wird von 0,25 Prozent auf 1 Prozent angehoben. Der Zinssatz für den Verzugszins bleibt soweit unverändert.

Der Kanton Luzern hat beschlossen, den Ausgleichszins auf neu 1,25 Prozent festzusetzen (bisher lag er bei 0 Prozent). Auch der Verzugszins erfährt eine Erhöhung: neu wird auf verspäteten Zahlungen der definitiven Schlussrechnungen ein Verzugszins von 4,75 Prozent fällig (im Vorjahr waren es noch 3,5 Prozent).

Der Kanton Basel-Stadt hat sich ebenfalls für eine Erhöhung des Vergütungszinses entschieden: für Vorauszahlungen im Jahr 2024 beträgt der Zinssatz neu 1 Prozent (bis anhin betrug er 0,5 Prozent). Der Belastungszins (Verzugszins) wird bei 3,5 Prozent belassen.

Der Kanton Zug plant gemäss Medienkonferenz zum Budget 2024, im kommenden Jahr einen Skontoabzug und Vergütungszins von je 2 Prozent zu bezahlen. Der Beschluss dazu wird voraussichtlich im Oktober 2023 durch den Zuger Finanzdirektor gefasst und muss dann noch vom Zuger Kantonsrat im November 2023 bestätigt werden.

Weiter ist bereits bekannt, dass die Kantone Glarus, Freiburg, Wallis und Neuenburg im Jahr 2024 bei 0 Prozent auf Vorauszahlungen bleiben. In vielen weiteren Kantonen wurde noch nicht entschieden, ob und wie die Zinssätze auf das kommende Jahr angepasst werden.

Fazit

Diese Änderungen bei den Zinssätzen sind grundsätzlich eine willkommene Reaktion auf die Zinswende. Durch die Erhöhungen der Zinssätze haben die Steuerpflichtigen neu wieder einen grösseren Anreiz, die Steuern frühzeitig zu bezahlen. Steuerpflichtige sollten die neuen Zinssätze in ihrem Wohnkanton resp. Sitzkanton und auf Bundesebene im Auge behalten, um ihre Steuerzahlungen entsprechend zu planen.

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