Unternehmens­steuern

Änderungsprotokoll zum DBA Schweiz-Japan unterzeichnet

Am 16. Juli 2021 haben Vertreter der Schweiz und Japan in Bern ein Änderungsprotokoll zum geltenden DBA unterzeichnet. Konkret geht es dabei um die Umsetzung der Mindeststandards aus dem BEPS Übereinkommen.

Das multilaterale Übereinkommen zur Umsetzung abkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (kurz «BEPS-Übereinkommen») ist seit 1. Dezember 2019 in Kraft und bezweckt die Fixierung von umsetzungspflichtigen Mindeststandards für die DBA-Staaten.

Das letzten Freitag unterzeichnete Änderungsprotokoll enthält die folgenden Änderungen:

  • Eine Missbrauchsklausel, die sicherstellen soll, dass keine missbräuchliche Inanspruchnahme des DBA erfolgt;
  • Ergänzung der Bestimmung über das Verständigungsverfahren gemäss Mindeststandard;
  • Einführung des Schiedsverfahrens;
  • Vereinheitlichung der Steuerentlastung im Quellenstaat auf 0% für Dividenden ab einer Beteiligung von 10% und für Zinseinkommen.

Das Inkrafttreten des Änderungsprotokolls wird nach der Genehmigung des Gesetzgebers beider Länder erfolgen und ist voraussichtlich im Jahr 2022 zu erwarten.

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