Das BMF-Schreiben vom 1. Oktober 2020 und die daraus folgende Anpassung des deutschen UStAE hat eine Einschränkung des Begriffs «Werklieferung» zur Folge. Laurent Lattmann, Partner, und Urs Kipfer, Senior Advisor, haben über die daraus resultierenden Folgen für Schweizer Unternehmen einen Blog-Artikel auf kalaidos-fh.ch veröffentlicht.
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