Am Sonntag, den 18. Juni 2023, stimmte das Schweizer Stimmvolk einem neuen Verfassungsartikel zu, um die OECD/G20-Mindestbesteuerungsregeln für grosse multinationale Konzerne (MNE) umsetzen zu können. Die neuen Regeln werden in der Schweiz durch eine Verfassungsänderung umgesetzt. Diese ermächtigt den Bundesrat, die Mindestbesteuerungsregeln auf der Grundlage einer Verordnung vorübergehend in Kraft zu setzen. Diese Verordnung gilt, bis sie durch ein Bundesgesetz ersetzt wird, das der Bundesrat dem Parlament innerhalb von sechs Jahren vorlegen muss.
Hintergrund
Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich die 136 Mitgliedsländer des «OECD/G20 Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting» am 8. Oktober 2021 auf eine Zwei-Säulen-Lösung zur grundlegenden Reform des internationalen Steuerrechts geeinigt. Die zweite Säule dieser Lösung zielt darauf ab, den Steuerwettbewerb zwischen den Ländern zu verringern, indem für MNE mit einem konsolidierten Umsatz von mindestens EUR 750 Mio. pro Jahr eine Mindeststeuer von 15% eingeführt wird. In der Schweiz ansässige Unternehmen, die zu einer entsprechenden MNE Gruppe gehören, unterliegen weiterhin den bisherigen Gesetzen zur Unternehmensbesteuerung. Die betroffenen Unternehmen müssen allerdings zusätzliche Vorschriften einhalten, welche im Einklang mit den Regeln der OECD/G20 sind. Sofern die Steuerbelastung der betroffenen Unternehmen unter 15% liegt, wird eine Zusatzsteuer (Ergänzungssteuer) in Höhe des Fehlbetrags erhoben. Für die rund 99% der in der Schweiz ansässigen Unternehmen, die nicht von den neuen Mindestbesteuerungsregeln betroffen sind, ändert sich nichts.
Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen
Am 17. August 2022 eröffnete der Bundesrat die erste Vernehmlassung zur Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 17. November 2022. Der Hauptaspekt dieses ersten Verordnungsentwurfs waren technische Fragestellungen. So verweist der Verordnungsentwurf auf die OECD/G20 Mustervorschriften, den dazugehörigen Kommentar sowie zugehöriger Regelwerke und erklärt diese für direkt anwendbar. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Regeln in der Schweiz OECD-konform umgesetzt und international akzeptiert werden können. Der erste Verordnungsentwurf enthält zudem Regeln zur Zurechnung der Ergänzungssteuer auf sämtliche Schweizer Unternehmen eines MNE.
Der Bundesrat eröffnete am 24. Mai 2023 eine zweite Vernehmlassung zu einer erweiterten Fassung des Verordnungsentwurfs und veröffentlichte gleichzeitig die während der ersten Vernehmlassung eingegangenen Stellungnahmen. Die Veröffentlichung der Verordnung wird im Laufe dieses Jahres erwartet. Die erweiterte Fassung des Verordnungsentwurfs, die sich nun bis zum 14. September 2023 in der Vernehmlassung befindet, enthält weitere Regelungen, insbesondere zu verfahrensrechtlichen Aspekten. Der erweiterte Verordnungsentwurf beinhaltet beispielsweise ein Konzept, wonach nur ein Schweizer Unternehmen eines MNE für die Ergänzungssteuer steuerpflichtig ist (alle Schweizer Unternehmen, die zu dieser Unternehmensgruppe gehören, haften jedoch solidarisch für die Ergänzungssteuer) und nur ein Kanton für die Veranlagung und Erhebung der Ergänzungssteuer für die ganze Unternehmensgruppe zuständig ist. Dieser Kanton wird als so genannter “One-Stop-Shop” bezeichnet. Ziel dieses Konzepts ist es, die betroffenen Unternehmen beim Einhalten der Regelungen administrativ zu entlasten. Darüber hinaus enthält die Verordnung auch Vorschriften über Rechtsmittel und das Strafverfahren.
Wann werden die neuen Vorschriften in der Schweiz in Kraft treten?
Die endgültige Fassung der Verordnung wird voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die Anwendung der Undertaxed Profits Rule (UTPR) wird voraussichtlich erst per 1. Januar 2025 erfolgen. Dieses Datum entspricht dem geplanten Inkrafttreten in anderen Ländern, insbesondere in der EU. Sollte sich die Umsetzung in anderen Ländern verzögern, wird der Bundesrat den Zeitpunkt des Inkrafttretens erneut prüfen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird daher im Verordnungsentwurf offengelassen. Eine politische Güterabwägung könnte dazu führen, dass die inländische Ergänzungssteuer wie die UTPR erst per 1. Januar 2025 zur Anwendung gelangt, wie dies auch Singapur aus standortpolitischen Überlegungen angekündigt hat. Eher unwahrscheinlich ist es, dass sich die Anwendung der Income Inclusion Rule ebenfalls um ein Jahr nach hinten verschiebt. Die Verordnung ist für die betroffenen Schweizer Unternehmen für Geschäftsjahre anwendbar, die am oder nach dem Datum des Inkrafttretens beginnen. Für Unternehmen mit einem Geschäftsjahr von April bis März wird demnach das erste Geschäftsjahr, für das insbesondere die die neuen Regeln zur Income Inclusion Rule gelten, das Geschäftsjahr April 2024 bis März 2025 sein, sofern die Verordnung am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird.
Verteilung der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer
Wegen der durch die Mindestbesteuerung bewirkten höheren Steuerbelastung wird die Ergänzungssteuer in denjenigen Kantonen ausgelöst, in denen betroffene Unternehmen ansässig sind, die unter dem Mindeststeuersatz von 15% besteuert werden. Daher sollen diese Kantone 75% der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer erhalten, damit sie diese Mittel zur Förderung ihrer Standortattraktivität einsetzen können, wobei ein Teil der so erhaltenen Einnahmen aus der Ergänzungssteuer im Rahmen des nationalen Finanzausgleichs auf die anderen Kantone umverteilt wird. Der Bund erhält die restlichen 25%. Dieser Verteilungsschlüssen von 75%/25% war der wesentliche Kritikpunkt der Gegner der Mindestbesteuerungsvorlage. Sie hätten sich einen höheren Anteil als 25% für den Bund sowie eine gleichmässigere Verteilung unter den Kantonen gewünscht.
Jüngste Entwicklungen der OECD
Am 20. Dezember 2022 veröffentlichte die OECD drei Dokumente, die Teil des Implementation Framework sind (1. Leitfaden zu Vereinfachungsregelungen, sogenannte «Safe-Harbours», 2. öffentliches Konsultationsdokument zur GloBE-Steuererklärung und 3. öffentliches Konsultationsdokument zur Rechts- und Planungssicherheit). Die Leitlinien zu den Safe Harbours wurden von den betroffenen multinationalen Unternehmen mit Spannung erwartet und enthalten für einen Übergangszeitraum temporäre Safe-Harbour-Regeln. Ziel dieser temporären Safe-Harbour-Regeln ist es, multinationale Unternehmen von der Verpflichtung zur Erstellung von detaillierten Berechnungen gemäss den GloBE-Modellvorschriften zu befreien. Stattdessen können betroffene multinationale Unternehmen vereinfachte Berechnungen auf der Basis von Informationen aus dem Country-by-Country-Reporting (CbCR) und aus den Jahresabschlüssen vornehmen. Die temporären Safe-Harbour-Regeln stützen sich dabei auf die Einnahmen und auf den Gewinn/(Verlust) vor Steuern gemäss CbCR sowie auf den Gewinnsteueraufwand gemäss Jahresabschluss, um festzustellen, ob in einem Land einer der drei Safe-Harbour-Tests erfüllt ist. Wenn einer der drei Safe-Harbour-Tests erfüllt ist, wird keine Ergänzungssteuer zu zahlen sein.
Am 2. Februar 2023 veröffentlichte die OECD die Administrative Guidance on GloBE Rules. Ziel der Administrative Guidance ist es, sicherzustellen, dass die GloBE-Regeln von den umsetzenden Ländern einheitlich angewendet werden. Es wird erwartet, dass diese Leitlinien koordinierte Ergebnisse bei der Anwendung der GloBE-Regeln gewährleisten und gleiche Wettbewerbsbedingungen für MNE schaffen. Die Administrative Guidance werden in eine überarbeitete Version des GloBE-Kommentars zu den GloBE-Modellvorschriften einfliessen, der voraussichtlich im Laufe dieses Jahres veröffentlicht und die ursprüngliche Version des GloBE-Kommentars vom März 2022 ersetzen wird. Nach der Umsetzung der GloBE-Regeln werden weitere Administrative Guidance erforderlich sein.
Zukünftige Entwicklung
Unternehmen, die von den Mindestbesteuerungsregeln betroffen sind, sollten die neuen Regeln weiterhin vertieft analysieren und ihre Systeme vorbereiten, um eine korrekte und effiziente Datenverarbeitung sowie Datenmeldung zu ermöglichen, sobald die neuen Regeln in Kraft getreten sind.
Tax Partner wird die weiteren Entwicklungen in der Schweiz beobachten und Sie darüber informieren.