Ab dem 1. Januar 2024 sollen nach dem Willen des Bundesrates auch Elektrofahrzeuge der Automobilsteuer von 4% unterliegen. Sie sollen damit den Fahrzeugen mit Verbrennermotoren gleichgestellt werden. Eine entsprechende Vernehmlassung ist soeben abgeschlossen worden, und das zuständige Bundesamt wertet diese nun aus. Das Datum der Inkraftsetzung ist zwar noch nicht festgelegt worden. Doch es ist anzunehmen, dass die Gleichstellung auf den Beginn des nächsten Jahres erfolgen wird.
Steuerliche Begünstigung von E-Fahrzeugen
Derzeit profitieren Elektrofahrzeuge von diversen steuerlichen Begünstigungen. Der Bund fördert die Elektromobilität, indem er auf die Erhebung der Automobilsteuer bei der Einfuhr solcher Fahrzeuge verzichtet, und auch die Kantone gewähren Reduktionen oder erlassen die jährlichen Motorfahrzeugabgaben ganz.
Die Massnahme, den steuerlichen Vorteil bei der Einfuhr von Elektrofahrzeugen demnächst abzuschaffen, ist Teil eines Gesamtpakets, mit welchem der Bundesrat den schwindenden Fiskaleinnahmen entgegenzuwirken versucht. Denn die Zunahme von Elektrofahrzeugen bei den Neuzulassungen ist frappant. Diese stieg von 1.8% aller Neuzulassungen im Jahr 2018 auf 17.7% in 2022.
Doch nicht nur die fehlenden Einnahmen aus der Automobilsteuer wirken sich auf die Bundeseinnahmen aus, sondern auch die Einnahmen aus der Treibstoffabgabe sind längerfristig nicht mehr sichergestellt. Und gerade letztere werden für die Finanzierung des Strassen- und Nationalstrassennetz eingesetzt.
Vor diesem Hintergrund stellt die Abschaffung des Steuerprivilegs bei der Einfuhr von Fahrzeugen nur der erste Schritt eines Massnahmenkatalogs dar, den der Bund bis 2030 einzuführen gedenkt. Von der Erhebung der Automobilsteuer auf Elektrofahrzeuge ausgenommen bleibt der Handel mit bereits eingeführten Neu- und/oder Occasionsfahrzeugen.
Mehrere Kantone haben Förderung von E-Autos schon abgeschafft
Im Gegensatz zu der Automobilsteuer ist die jährliche Strassenverkehrsabgabe kantonal geregelt. Mehrere Kantone, darunter AG, AR, AI, LU, SZ und VS, haben die Förderung von Elektrofahrzeugen schon abgeschafft. Die meisten Kantone kennen eine teilweise Reduktion der Strassenverkehrsabgabe bei Elektrofahrzeugen und Personenwagen mit geringem CO2-Ausstoss. Die Förderung in Form eines Rabatts beschränkt sich dabei auf die ersten drei bis vier Jahre nach der Inverkehrsetzung des Fahrzeugs.
Ein zeitlich befristeter vollumfänglicher Erlass der Strassenverkehrsabgabe kommt bei immerhin einem Viertel aller Kantone zur Anwendung. Der Kanton Zürich befreit die Elektroautos ohne Einschränkungen. Eine Abschaffung dieser kantonalen Förderung der Elektromobilität steht trotz der geplanten Änderung bei der Automobilsteuer nicht in Aussicht. Zudem profitieren im Kanton Zürich neben den Elektroautos auch besonders energie- und treibstoffeffiziente Fahrzeuge von einem Rabatt.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Kantone verhalten werden, die heute grosszügige Rabatte auf den Strassenverkehrsabgaben von Elektrofahrzeugen gewähren, da auch diese Einnahmen zur Finanzierung des kantonalen Strassennetzes eingesetzt werden.
Konsolidierung zeichnet sich ab
Der Trend ist klar: Nachdem der Bund und die Kantone die Elektromobilität indirekt gefördert haben, ist nun eine Konsolidierung feststellbar. Das Augenmerk gilt der Sicherung der zweckgebundenen Einnahmen zur Finanzierung der kantonalen und nationalen Strasseninfrastruktur, die von Elektrofahrzeugen in selbem Ausmass in Anspruch genommen wird wie von Verbrennerfahrzeugen. Die Privilegierung bestimmter Fahrzeuge ist damit mittelfristig nicht mehr zu rechtfertigen.
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