Unternehmens­steuern

GloBE Information Return (GIR) in der Schweiz

Die Frist für die Einreichung des ersten GloBE Information Return (GIR) für das Geschäftsjahr 2024 naht: Sie endet am 30. Juni 2026. Betroffene multinationale Gruppen sollten sich daher mit der Registrierung und dem Einreichungsprozess vertraut machen. Ob Erleichterungen bei der Einreichung möglich sind, hängt von der Aktivierung der multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen ab.

Die GIR für das Geschäftsjahr 2024 muss bis zum 30. Juni 2026 im XML-Format über das E-Portal eingereicht werden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat Anfang des Jahres bereits die Vorgaben zur Einreichung des GIR veröffentlicht und diese am 11. Mai 2026 konkretisiert.

Die GIR ist eine standardisierte Informationsmeldung, die Daten für die gesamte relevante multinationale Unternehmensgruppe über alle Jurisdiktionen hinweg bereitstellt. Die Steuerbehörden können anhand der Angaben im GIR beurteilen, ob eine Gruppe ihren effektiven GloBE-Steuersatz und die daraus resultierenden Ergänzungssteuern korrekt berechnet hat. Die GIR dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt keine Steuererklärung dar. Die eigentliche Festsetzung und Zahlung der Ergänzungssteuer erfolgt über die sogenannte nationale Ergänzungssteuererklärung (QDMTT-Erklärung), welche in der Schweiz über die separate E-Plattform OMTax im E-Portal einzureichen ist.

Fällt eine multinationale Unternehmensgruppe unter die Mindestbesteuerungsverordnung, ist sie grundsätzlich verpflichtet, neben der nationalen Ergänzungssteuererklärung auch eine GIR einzureichen.

Eine Befreiung von der Einreichungspflicht für die GIR besteht, wenn sie durch die Ultimate Parent Entity (UPE) oder eine Designated Filing Entity (DFE) in einer anderen Jurisdiktion eingereicht wird, welche die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen (MCAA-GIR) unterzeichnet hat. In diesem Fall ist in der Schweiz lediglich eine GIR-Notifikation erforderlich. Die OECD publiziert eine Übersicht der Staaten, die das MCAA unterzeichnet haben. Diese Übersicht wird regelmässig aktualisiert (Signatories of the Multilateral Competent Authority Agreement on the Exchange of GloBE Information (GIR MCAA).

Die Schweiz hat das MCAA unterzeichnet. Das Parlament hat dieses im März 2026 genehmigt. Sofern kein Referendum ergriffen wird, soll das Abkommen am 10. Juli 2026 in Kraft treten. Der internationale Austausch der GIR-Daten soll erstmals bis spätestens 31. Dezember 2026 erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass einige der 37 Staaten, welche eine QIIR/QDMTT implementiert haben, das Abkommen nicht rechtzeitig für einen Austausch im Jahr 2026 ratifizieren werden.

Um diese Compliance- und Koordinationsherausforderungen anzugehen, hat die OECD am 18. Mai 2026 u.a. eine gemeinsame Verständigung publiziert. Demgemäss wollen die betroffenen Jurisdiktionen nachteilige Folgen für Steuerpflichtige vermeiden und auf Strafen diesbezüglich verzichten, wenn die GIR zentral in einer Jurisdiktion fristgerecht eingereicht wurde, welche operativ für einen Austausch bereit und die lokale Notifikation erfolgt ist (auch wenn der GIR MCAA formell noch nicht aktiviert ist). Im Anhang zur gemeinsamen Verständigung sind jene 33 Länder aufgeführt, welche erwartungsgemäss das Tool zur zentralen Einreichung bereits vor Ende Mai 2026 bereitstellen können.