Besteuerung von Privat­personen

Höhere Steuerabzüge für Krankenkassenprämien im Kanton Zürich

Zurzeit können ledige Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Kanton Zürich in der Steuererklärung maximal CHF 2’600 Franken für Krankenkassenprämien abziehen; bei Ehepaaren sind es CHF 5’200.

Eine Volksinitiative will diese Abzüge auf CHF 3’600 für Ledige beziehungsweise CHF 7’200 für Ehepaare erhöhen. Da eine solche Anpassung Steuerausfälle von rund CHF 300 Mio. pro Jahr bewirken würde, hat der Regierungsrat einen Gegenvorschlag zur Initiative ausgearbeitet, der vom Kantonsrat am 16. Mai 2022 angenommen wurde. Gemäss diesem Gegenvorschlag sollen Ledige künftig CHF 2’900 und Verheiratete CHF 5’800 abziehen können.

Wird die Volksinitiative nicht zurückgezogen, wird im Rahmen einer Volksabstimmung über beide Vorlagen abzustimmen sein. Der Zeitpunkt der Abstimmung wurde noch nicht festgelegt.