Unternehmens­steuern

Kanton Luzern stärkt Standortattraktivität mit Steuergesetzrevision

Die Stimmbevölkerung des Kantons Luzern hat sich am 22. September 2024 klar für die Revision des Steuergesetzes ausgesprochen. Mit der Steuergesetzrevision 2025 wird die Steuerbelastung für Familien und Unternehmen sinken und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts gestärkt. Die Steuergesetzrevision wird per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt.

Die wichtigsten Punkte sind die Folgenden:

Juristische Personen:

  • Schrittweise Reduktion des Satzes für die Kapitalsteuer von heute 0.5 ‰ (einfache Steuer ohne Steuerfüsse von bspw. 350 % in Luzern) auf zunächst 0.25 ‰ (einfache Steuer) bis 2027 (unter Beigehaltung der Entlastung für Beteiligungen, Konzernforderungen sowie Patente und vergleichbare Rechte) und auf 0.01 ‰ (feste Einheitssteuer) ab 2028.
  • Erhöhung der Patentboxentlastung von heute 10 % auf 90 %.
  • Schaffung der gesetzlichen Grundlage für die spätere Einführung des Forschungs- und Entwicklungsabzugs.
  • Erhöhung der Entlastungsbegrenzung von heute 20 % auf 70 %.

Natürliche Personen:

  • Erhöhung der Abzüge für Kinder, namentlich des allgemeinen Kinderabzugs auf CHF 8’000 (aktuell CHF 7’000 resp. CHF 7’500), des Eigenbetreuungsabzugs für Kinder bis 14 Jahre auf CHF 2’000 (aktuell CHF 1’100) und des Drittbetreuungsabzugs auf CHF 20’000 pro Kind bis zum 14. Altersjahr (aktuell CHF 6’100).
  • Einführung eines Sozialabzugs von 14 % auf dem Betrag, auf dem das Reineinkommen den Betrag von CHF 50’000 (Alleinstehende) bzw. CHF 80’000 (Verheiratete) unterschreitet.
  • Reduktion des Tarifs für Kapitalleistungen aus Vorsorge und Versicherungen auf 0.5 % (einfache Steuer ohne Steuerfüsse von bspw. 325 % in Luzern) für die ersten CHF 40’000 und 1.4 % bzw. voraussichtlich ab dem Jahr 2028 1 % für den Rest (aktuell zwischen 0.5 und 1.9 %).