Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. August 2023 die Eckwerte für die Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung festgelegt. Diese Vorlage wird zugleich als Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» dienen.
Ziel ist, mit der Einführung der Individualbesteuerung die Beseitigung der sogenannten Heiratsstrafe, welche eine Folge der gemeinsamen Ehegattenbesteuerung ist, zu korrigieren. Damit soll dem Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 1984 Folge geleistet und eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erreicht werden.
Demnach soll die Individualbesteuerung auf allen drei Staatsebenen (Bund, Kanton, Gemeinde) eingeführt werden. Ehepaare sollen künftig wie unverheiratete Paare besteuert werden und zwei getrennte Steuererklärungen ausfüllen.
Wie den Eckpunkten zu entnehmen ist, soll der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer neu von 6’600 auf 12’000 Franken erhöht werden. Für Ehepaare mit nur einem Einkommen oder einem niedrigen Zweiteinkommen führt die Reform zu höheren Steuerfolgen als unter dem aktuellen System. Die Vorlage wird auch Anpassungen am Steuertarif enthalten. So sollen die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen abgesenkt und für sehr hohe Einkommen leicht erhöht werden.
Basierend auf diesen Eckwerten wird der Bundesrat bis im März 2024 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung zuhanden des Parlaments erarbeiten. Diese Vorlage soll wie erwähnt ebenfalls als Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» dienen. Kommt es zu einem Systemwechsel und damit zur Individualbesteuerung, werden jedoch bis zur finalen Umsetzung mutmasslich noch einige Jahre ins Land ziehen.