Das Schuldbetreibungsrecht wird dahingehend geändert, dass ab 1. Januar 2025 bei juristischen Personen auch für Steuern und Abgaben die Konkursbetreibung gilt. Unter dem aktuellen Recht war lediglich eine Betreibung auf Pfändung möglich. Dies hat in der Praxis dazu geführt, dass Unternehmen bei finanziellen Engpässen die Steuern und Abgaben jeweils als Letztes bezahlt haben. Zur Vermeidung eines Konkurses muss ein Unternehmen nun in Zukunft auch die Steuern und Abgaben in die Liquiditätsplanung miteinbeziehen.
Unternehmenssteuern