Unternehmens­steuern

Schweiz führt doch keine Tonnagesteuer ein

Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat mit grosser Mehrheit entschieden, auf die Vorlage zur Einführung einer Tonnagesteuer nicht einzutreten. Damit verzichtet die Schweiz auf die Einführung der international anerkannten Gewinnermittlungsmethode für Hochseeschiffe.

Mit 108 zu 75 Stimmen bei zwei Enthaltungen hat der Nationalrat am 28. Mai 2024 entschieden, nicht auf die Vorlage zum Bundesgesetz über die Tonnagesteuer auf Seeschiffen einzutreten. Zuvor hatte bereits der Ständerat in der Frühjahrssession entschieden, auf die entsprechende Vorlage nicht einzutreten. Damit ändert der Nationalrat seine Haltung zur Einführung einer Tonnagesteuer. Noch in der Wintersession 2022 hatte sich der Nationalrat grundsätzlich positiv dazu geäussert.

Vorlage und Kritik

Die Gesetzesvorlage sah vor, dass Gewinne aus dem Betrieb von Seeschiffen sowohl auf Bundes- als auch auf Kantons- und Gemeindeebene anhand der Nettoraumzahl (Ladekapazität) der Schiffe und nicht basierend auf dem Reingewinn der Seeschifffahrtsunternehmen besteuert worden wären, was zu Steuervorteilen geführt hätte.
Umstritten war die Vorlage unter anderem aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken. Der Bundesrat war indes der Ansicht, dass mit Blick auf wirtschaftspolitische Interessen die Einführung einer Tonnagesteuer vertretbar gewesen wäre.

Schweiz zieht im Steuerwettbewerb nicht mit

Die Tonnagesteuer gilt international als anerkanntes Instrument der Förderung der Hochseeschifffahrt. Entsprechende Instrumente sind beispielsweise in der Mehrheit der EU-Länder in Kraft. Auch unter Berücksichtigung der Einführung der OECD-Mindeststeuer wäre die tiefere Tonnagesteuer grundsätzlich attraktiv gewesen, da gemäss den GloBE-Mustervorschriften die Erträge und anerkannten Nebenerträge aus dem internationalen Seeverkehr von der Berechnung des GloBE-Gewinns ausgenommen sind.

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