Besteuerung von Privat­personen

Steuerreform 2024 im Kanton Tessin: neue Steuererleichterungen für natürliche Personen

Rund 57% der Stimmberechtigten im Kanton Tessin haben am 9. Juni 2024 der lang erwarteten Steuerreform zugestimmt. Die neuen Bestimmungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft. Sie berücksichtigen zum einen die veränderten sozioökonomischen Bedingungen und sollen zum anderen den Kanton Tessin im interkantonalen Vergleich steuerlich attraktiver machen.

Zu den wesentlichen Änderungen der Steuerreform gehören die folgenden Massnahmen:

Maximaler Einkommenssteuersatz wird gesenkt

Mit Blick auf die Besteuerung hoher Einkommen zählte der Kanton Tessin bis Ende letzten Jahres zu den sechs teuersten Kantonen. Rückwirkend zum 1. Januar 2024 sinkt nun der maximale Einkommenssteuersatz von bisher 15.076% auf 13.25%; er wird innerhalb von sechs Jahren schrittweise auf 12% reduziert. Damit sollen die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Kantons verbessert und gutverdienende Steuerzahler im Kanton gehalten werden.

Zusätzlich werden die Einkommensteuersätze für alle Steuerpflichtigen um 1.667% gesenkt.

Niedrigere Erbschafts- und Schenkungssteuer

Die Steuersätze für die Erbschaft- und Schenkungsteuer werden gesenkt, um den neuen Familienstrukturen gerecht zu werden und die Unternehmensnachfolgen zu fördern. Beispielsweise sinkt der Satz für Zuwendungen an Lebenspartner von 41% auf 15.5% und an Nicht-Verwandte von 41% auf 35%.

Die Erbschafts- oder Schenkungssteuer wird um 50% reduziert, wenn im Tessin gelegenes Geschäftsvermögen oder eine Beteiligung von mindestens 51% an ein Unternehmen mit Sitz im Tessin auf eine Person, mit leitender Position im Unternehmen, übertragen wird und keine Veräusserung oder Verlagerung der Geschäftstätigkeit ausserhalb des Tessin stattfindet.

Reduzierter kantonaler Steuersatz auf Kapitalleistungen aus der Vorsorge

Im interkantonalen Vergleich war der Kanton Tessin einer der unattraktivsten Kantone bei der Besteuerung von Kapitalleistungen aus der Vorsorge ab einer Million Franken. Vom 1. Januar 2024 an beträgt der maximale Steuersatz auf Kantonsstufe neu 3%.

Praxishinweis

Die Steuerreform im Kanton Tessin ist eine Antwort auf die nationalen und internationalen Entwicklungen im Steuerbereich. Die steuerlichen Massnahmen versprechen spürbare Vorteile für die Steuerzahler im Tessin. Sie modernisieren das Steuersystem und verbessern die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons.

Dies gilt nicht nur für natürliche Personen mit Wohnsitz im Kanton Tessin, sondern auch für natürliche Personen, die im Kanton Tessin – beispielsweise infolge des Besitzes von Grundeigentum – beschränkt steuerpflichtig sind.

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