Die zollrechtliche Situation in den USA ist seit dem Entscheid des Supreme Court vom vergangenen Freitag durch drei eng miteinander verknüpfte Elemente geprägt: (i) die Aufhebung der sogenannten „sweeping tariffs“ unter dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) durch den Supreme Court, (ii) die Beendigung dieser IEEPA-Zusatzzölle per Executive Order und (iii) deren Ersatz durch einen befristeten, gesetzlich anders abgestützten Importzuschlag (Section 122 Trade Act of 1974) sowie die Fortführung der De-minimis-Regelung für Kleinsendungen in die USA.
- Bisherige Situation
Mit „sweeping tariffs“ sind hier die IEEPA-Zusatzzölle gemeint, welche die US-Regierung in mehreren Executive Orders als Notstandsmassnahme eingeführt hatte. Diese IEEPA-Zusatzzölle sind nach dem Supreme-Court-Entscheid nicht mehr zulässig und müssen so rasch als administrativ möglich beendet werden.
- Kernaussage des Supreme Court
Der Supreme Court hat am 20. Februar 2026 entschieden, dass der IEEPA den Präsidenten nicht zum Erlass von Zöllen ermächtigt: Die im Gesetz enthaltene Ermächtigung, Einfuhren zu regulieren, ist keine generelle Vollmacht zur Einführung von Zöllen, weil die Zoll- und Abgabenkompetenz verfassungsrechtlich primär beim Kongress liegt. Das Urteil beendet damit die Rechtsgrundlage für die IEEPA-Zusatzzölle; Fragen zur Rückerstattung bereits bezahlter Beträge sind damit nicht automatisch geklärt und werden prozessual zu klären sein.
- Presidential Actions vom 20. Februar 2026
Executive Order „Ending Certain Tariff Actions“
Die Executive Order ordnet an, dass die unter IEEPA eingeführten Zusatzzölle nicht mehr in Kraft sind und so rasch wie praktikabel nicht mehr erhoben werden. Gleichzeitig wird klargestellt, dass andere Zollinstrumente (insbesondere Section 232 und Section 301) hiervon nicht betroffen sind. So bleiben Zölle – beispielsweise für bestimmte Einfuhren von Stahl- und Aluminiumerzeugnissen oder für ausgewählte chinesische Waren im Bereich der Elektronik oder bestimmte Konsumgüter – weiterhin geschuldet.
Proclamation: Temporärer Importzuschlag von 10% (Section 122, Trade Act 1974)
Als Ersatz führt die Proclamation einen temporären Importzuschlag («temporary import surchar-ge») von 10% ad valorem für 150 Tage ein, wirksam ab 24. Februar 2026. Die Massnahme gilt grundsätzlich breit, enthält aber weitreichende Ausnahmen (u.a. bestimmte kritische Mineralien, Energieprodukte, bestimmte Agrargüter, Pharma bzw. Arzneimittelwirkstoffe, bestimmte Elektronik, bestimmte Fahrzeuge/Teile sowie bestimmte Luft- und Raumfahrtprodukte). Zudem wird der Zuschlag wie bisher nicht zusätzlich zu Section-232-Zöllen erhoben (bzw. nur auf den Teil einer Einfuhr, der nicht bereits Section-232-Zöllen unterliegt).
Executive Order: Fortführung der De-minimis-Regelung
Die Executive Order führt die Suspendierung der duty-free De-minimis-Behandlung (USD 800) für alle Länder fort. Grundsätzlich sollen Sendungen nicht mehr de minimis abgefertigt werden, sondern über einen formellen Entry-Prozess im ACE, dem US-amerikanischen Verzollungssystem. Für internationale Postsendungen sieht die Anordnung eine Abgabe in Höhe des in der Proclamation festgelegten Satzes (derzeit 10%) auf den Wert von Postsendungen, die Zollabgaben unterliegen, vor. Diese Massnahme gilt umgehend und bis entweder die 150 Tage ablaufen oder ein neuer Entry-Prozess für Postsendungen umgesetzt ist.
- Auswirkungen für Schweizer Unternehmen (praktische Einordnung)
Für Schweizer Exporteure ist der wichtigste Punkt: Die IEEPA-Zusatzzölle fallen weg, werden aber faktisch durch den pauschalen 10%-Importzuschlag ersetzt, sofern keine Ausnahme greift.
Was bedeutet das konkret? Die im letzten Herbst vereinbarten 15% Zollabgaben fallen weg. Neu kommt wieder der MFN-Zollsatz (Most Favoured Nation) zur Anwendung, der sich um den temporären Zollsatz von 10% erhöht. Es sei hier angemerkt, dass die von Präsident Trump in den sozialen Netzwerken erwähnte Erhöhung auf 15% (+5%) von Seiten des Weissen Hauses noch nicht bestätigt wurde und die veröffentlichten Dokumente weiterhin eine Erhöhung um 10% vor-sehen.
Beispiel für die Berechnung des anwendbaren Zollsatzes:
- Getriebe (HTSUS) 8483.40.50.10: MFN/General duty 2.5% ad valorem duty + 10% temporary import surcharge à Zollsatz damit 12.5%
- Taschenmesser (HTSUS) 8211.93.00.35: MFN/General duty 3 Cents pro Stück + 5.4% ad valorem duty + 10 % temporary import surcharge à Zollsatz damit 15.4% plus 3 Cents/Stück
Unklar ist, ob der in der Absichtserklärung mit den USA vereinbarte pauschale Zollsatz von 15% auch nach dem Entscheid des Supreme Courts Bestand hat, oder ob die in den noch nicht rechtsgültig abgeschlossenen Handelsabkommen vereinbarten maximalen Zollansätzen durch den Supreme Court Entscheid «overruled» werden. Hier gilt es, die weiteren politischen und technischen Entwicklungen zu verfolgen.
- Mögliche nächste Schritte der US-Regierung (Szenarien)
Kurzfristig ersetzt die US-Regierung die länderspezifischen IEEPA-Zusatzzölle durch die Rückkehr zu den MFN/General Duties, erhöht diese aber über Section 122 mit den temporär geltenden Zu-schlägen von 10% bzw. 15% (Zollsatz noch nicht bestätigt). Mittelfristig ist damit zu rechnen, dass verstärkt auf „klassische“ Handelsinstrumente zurückgegriffen wird, insbesondere Section 301 (unfaire Handelspraktiken) und Section 232 (nationale Sicherheit), um selektivere oder höhere Zölle einzuführen; diese Instrumente wurden in der Executive Order ausdrücklich nicht angetastet. Langfristig ist davon auszugehen, dass technische Anpassungen wie beispielsweise die Abschaffung der First-Sale-Rule in Betracht gezogen werden.
- Fazit
Es ist absehbar, dass sich die Lage an der US-Zollfront nicht beruhigen wird. Auch wenn das Supreme Court Urteil grundsätzlich positiv zu werten ist, zeigt die unmittelbare Reaktion der US-Regierung, dass sie nicht gewillt ist, auf die Erhebung von Zusatzzöllen zu verzichten.
Die unklare Situation in Bezug auf die bestehende Absichtserklärung zwischen der Schweiz und den USA, die Unsicherheit des temporären Zollsatzes (10% oder 15%) und die zeitliche Begrenzung der angekündigten Massnahme deuten darauf hin, dass das Thema spätestens im Sommer wieder aktuell wird.