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Passar 2.0 (Einfuhr): Sind Sie bereit?

Wer heute Waren in die Schweiz einführt, muss die Einfuhrabwicklung noch über e-dec Import vornehmen und lässt die Einfuhrabgaben in der Regel über ein ZAZ-Konto verrechnen. Mit der Einführung von Passar 2.0 wird nebst dem Verzollungssystem auch der Zahlungsprozess sowie der Bezug der Verzollungsdokumente in Form von Verfügungen und Rechnungen vollständig umgestellt. Obwohl der breite Umstieg auf das neue Verzollungssystem erst für das 1. Quartal 2027 vorgesehen ist, sollten Unternehmen bereits jetzt vorbereitende Massnahmen treffen. Die ePortal-Registrierung erfordert einen per Post versandten Verifizierungsbrief sowie einen 14 Tage gültigen Onboarding-Code. Ein ausreichender Vorlauf sollte daher eingeplant werden. Die Übermittlung von Zollanmeldungen in e-dec Import soll bis spätestens am 30. September 2027 möglich sein. Bis dahin wird ein Parallelbetrieb erfolgen. Zu den generellen Neuerungen im Zusammenhang mit dem Umstieg verweisen wir auf unseren Newsletter vom Mai 2026.

Checkliste zur Vorbereitung auf Passar 2.0:

  • Kontaktdaten prüfen: Kontrollieren Sie Ihre Kontaktangaben in der Zollkundenverwaltung (ZKV).
  • Im ePortal registrieren: Melden Sie sich im ePortal des Bundes an und aktivieren Sie die digitalen Zoll- und Finanzservices (Onboarding).
  • GP-ID beantragen bzw. prüfen: Die GP-ID ist an Ihre UID gekoppelt und muss einmalig beantragt werden. Pro UID-Nummer wird eine GP-ID zugeteilt.
  • Passende Rolle zuweisen: Für die Verzollung, den Empfang von Verzollungsdokumenten (heute: ZAZ-Kontoinhaber) sowie den Zugang zum Debitorenstatus benötigen Sie mindestens die Rollen „Dokumentenbezug im Warenverkehr“ und „Finanzinformationen“.
  • Benutzer freischalten: Regeln Sie interne Verantwortlichkeiten und weisen Sie Ihren zuständigen Personen im ePortal die nötigen Berechtigungen zu. Nur anhand dieser Berechtigungen ist der Zugriff sichergestellt.
  • Software/ERP anbinden: Richten Sie mit Ihrem Software-Anbieter den digitalen Dokumentenbezug über Chartera Output im ePortal ein.
  • Mit Verzollungsdienstleister (Spedition / Verzollungsagentur) abstimmen: Klären Sie, für welchen Zeitpunkt Ihr Verzollungsdienstleister die Umstellung vorsieht. Für einen reibungslosen Verzollungsprozess müssen die Registrierungen spätestens bis dann erfolgt sein.
  • Debitorenstatus im Finanzas im Blick behalten: Dieser Status entscheidet zukünftig, ob die Einfuhrabgaben im Zuge der Verzollung auf Rechnung erfolgen können. Bei rotem Status ist die Sofortzahlung der Einfuhrabgaben an einer besetzten und zugelassenen Zollstelle erforderlich. Eine regelmässige Überprüfung ist daher unerlässlich.

Fazit:

Werden Sie jetzt aktiv: Registrierungen vornehmen, Verantwortlichkeiten festlegen, mit den Dienstleistern abstimmen. So schaffen Sie bereits jetzt die Basis für einen zukünftig funktionierenden Finanz- und Dokumentenprozess für Einfuhrsendungen in die Schweiz.