Unternehmens­steuern

Ablehnung des Unternehmenssteuer­reformgesetzes III

Mit Spannung wurde das Ergebnis der Abstimmung vom 12. Februar 2017 über die Unternehmenssteuerreform III (USR III) erwartet. Mit 59.1% hat das Volk die Vorlage, welche das Parlament im Juni 2016 verabschiedet hatte, abgelehnt.

Der Erklärungsbedarf der Schweiz im Ausland ist nun erheblich, die Rechts- und Planungssicherheit in der Schweiz als Investitions- und Unternehmensstandort geschwächt. Der Bundesrat ist nun gefordert, dem Bundesparlament rasch neue Vorschläge resp. ein neues USR III-Gesetz zu unterbreiten. Die Stimmbürger haben mit ihrem Verdikt zum Ausdruck gebracht, dass sie Korrekturen an der Reform wünschen. Einigkeit über alle politischen Lager hinweg besteht zur Notwendigkeit, die Sonderregimes wie gemischte Gesellschaften oder das Holdingprivileg abzuschaffen. Mit dem negativen Abstimmungsentscheid dürfte sich der weitere Zeitplan verzögern. Eine Umsetzung der Reform per 1. Januar 2019 scheint äusserst anspruchsvoll.

Mit Blick auf die Mehrheitsfähigkeit ist davon auszugehen, dass die neue Vorlage inhaltlich etwas schlanker ausfallen wird. Eine grundlegend andere Reformvorlage ist indes nicht zu erwarten (bezüglich Inhalt der abgelehnten Reform verweisen wir auf unsere Tax News vom Juni 2016). Erneut entfachen dürfte sich aber die politische Diskussion über die Ersatzmassnahmen für die wegfallenden Steuerprivilegien. Die zinsbereinigte Gewinnsteuer, welche für mobile Finanzgesellschaften wichtig ist, und der Abzug von mehr als 100% der inländischen Forschungs- und Entwicklungskosten waren bereits in der letzten parlamentarischen Beratung umstritten. Mit Gewissheit wird auch die Dividendenteilbesteuerung wieder zu reden geben. Es ist zu hoffen, dass die Besteuerung von privaten Kapitalgewinnen nicht wieder ins Feld geführt wird, zumal damit ein weiterer Standortnachteil geschaffen würde.

Wir gehen davon aus, dass die Kantone trotz des negativen Volksentscheids ihre ordentlichen Gewinnsteuertarife senken werden (wie z.B. vom Kanton Waadt bereits umgesetzt), um generell als Standort für Unternehmen steuerlich attraktiv zu bleiben. Es sei daran erinnert, dass bereits heute zahlreiche Kantone vorteilhafte Gewinnsteuersätze aufweisen (Vorsteuersätze Bund/Kanton/Gemeinde von 12% – 15%). Denkbar ist auch, dass die Kantone unabhängig von der Entwicklung auf Bundesebene die Steuerprivilegien für Holding- und andere Gesellschaften abschaffen werden.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass für derzeit privilegiert besteuerte Gesellschaften eine freiwillige Aufgabe des Sonderregimes mit steuerneutraler Aufdeckung bestimmter unter dem Status entstandener stiller Reserven gemäss der Steuerpraxis der meisten Kantone möglich ist.

Es gilt nun, die weiteren Entwicklungen beim Bund und in den Kantonen zu verfolgen. Wir werden Sie diesbezüglich auf dem Laufenden halten.

Tax Partner AG
Zürich, im Februar 2017

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