Das Stimmvolk hat am 8. März 2026 das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung mit rund 54% Ja-Stimmen angenommen und sich damit für ein neues Steuersystem ausgesprochen, das nicht mehr vom Zivilstand abhängig ist.
Was ist die Individualbesteuerung?
Aktuell werden Ehegatten und Personen in eingetragener Partnerschaft in der Schweiz gemeinsam veranlagt bzw. ihre Einkommen werden ohne Rücksicht auf den Güterstand addiert (Faktorenaddition), was infolge progressiver Einkommensteuersätze bei der Direkten Bundessteuer zu einer höheren Steuerbelastung im Vergleich zu einem unverheirateten Paar führen kann. Mit der Reform soll diese sogenannte Heiratsstrafe, welche vom Bundesgericht bereits 1984 als verfassungswidrig beurteilt wurde, abgeschafft werden.
Mit der Individualbesteuerung wird das Einkommen und Vermögen jeder Person separat, also individuell, besteuert, unabhängig vom Zivilstand. Jede steuerpflichtige Person füllt eine eigene Steuererklärung aus und deklariert Einkommen und Vermögen nach den zivilrechtlichen Verhältnissen. Die Individualbesteuerung gilt nicht nur beim Bund, sondern auch in den Kantonen und Gemeinden. Jeder Kanton legt seinen Steuertarif und seine Kinderabzüge aber weiterhin selbst fest.
Gemäss Schätzungen soll das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung bei rund der Hälfte der Steuerpflichtigen zu einer tieferen Bundessteuerbelastung führen. Wirtschaftsverbände rechnen mit zusätzlichen Erwerbsanreizen, weil für Zweiteinkommen die Besteuerung bei null beginnt und die Progression erst später wirkt. Die Gegnerinnen und Gegner der Vorlage hatten argumentiert, dass die Steuerbelastung bei Ehegatten mit nur einer erwerbstätigen Person zunehmen werde. Für die kantonalen Steuerverwaltungen wird der administrative Aufwand durch die deutlich höhere Anzahl an zu bearbeitenden Steuererklärungen zunehmen.
Was bedeutet die Individualbesteuerung konkret?
- Durch die Einführung der Individualbesteuerung profitieren bei der Direkten Bundessteuer vorwiegend Ehepaare, die ähnlich viel verdienen, weil die Faktorenaddition entfällt. Bei Familien mit nur einem Einkommen kann die Steuerbelastung hingegen zunehmen. Wer letztlich von der Reform profitiert und wer mehr zahlt, hängt stark von der individuellen Einkommens- und Vermögensstruktur ab – besonders bei Ehepaaren mit ungleicher Einkommensverteilung.
- Bisher gemeinsam veranlagte Paare werden künftig je eine eigene Steuererklärung einreichen müssen. Neben einem gewissen zusätzlichen administrativen Aufwand stellen sich auch materielle Fragen zur zivilrechtlichen Zuteilung von Einkünften und Vermögen.
- Bei Grundeigentum ist zu klären, wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, weil das zivilrechtliche Eigentum ausschlaggebend ist. Werden Liegenschaften gemeinsam gehalten, gilt die entsprechende Wertquote gemäss Grundbuch als massgebend. Im Zeitpunkt der Einführung der Individualbesteuerung wird die Besteuerung des Eigenmietwerts nicht mehr gelten (siehe unsere Tax News vom 29. September 2025).
- Schulden und Schuldzinsen – soweit sie nach Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung bei vermieteten oder verpachteten Liegenschaften eingeschränkt noch geltend gemacht werden können – könnten allenfalls nur von der Person in Abzug gebracht werden, die gemäss dem Hypothekarvertrag auch Schuldnerin ist.
- Arbeiten beide Eheleute im eigenen Betrieb, kann sich eine genaue Analyse der bisherigen Struktur aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen lohnen.
- Bei gemeinsamem Sorgerecht werden Kinderabzüge und Kinderbetreuungskosten (z. B. für die Kita) künftig je zur Hälfte auf beide Eltern verteilt. Da diese Abzüge nicht proportional anhand der Einkommen auf die Elternteile aufgeteilt werden können, kann dies dazu führen, dass die Abzüge bei einem niedrigen Einkommen der zweitverdienenden Person teilweise ungenutzt bleiben.
- Kapitalbezüge aus der 2. Säule und Säule 3a jedes Ehegatten werden künftig unabhängig voneinander besteuert. Nur Kapitalbezüge, die im gleichen Jahr an dieselbe Person zur Auszahlung gelangen, werden zusammengerechnet. Die vom Bundesrat geplante höhere Besteuerung von Kapitalbezügen wurde vom Parlament kürzlich abgelehnt (siehe dazu unser Beitrag vom 5. März 2026).
- Verschiedene Leistungen aus den Sozialversicherungen (bspw. Stipendien, Prämienverbilligungen, Ergänzungsleistungen) knüpfen an eine wirtschaftliche Haushaltsbetrachtung. Mit der Individualbesteuerung kommt es hier zu einem Auseinanderfallen der Systeme.
Ausblick
Die Einführung der Individualbesteuerung ist nach heutigem Kenntnisstand spätestens für das Jahr 2032 geplant. Durch die Einführung der Individualbesteuerung auf Bundesebene werden die Kantone gezwungen, ihre Systeme ebenfalls anzupassen. Die Details der kantonalen Umsetzung sind noch nicht bekannt.
Die Mitte-Partei will voraussichtlich an ihrer Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» festhalten. Diese fordert, dass Ehegatten weiterhin gemeinsam besteuert werden, allerdings soll eine alternative Steuerberechnung für Ehegatten greifen. Die Mitte-Initiative ist im Parlament hängig.
Unser Tipp: Wir empfehlen Ihnen, zu prüfen, wie sich die neue Regelung auf Ihre individuelle Situation auswirkt. Die Auswirkungen sind je nach Einkommens- und Vermögensstruktur sehr unterschiedlich. Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung.