Am 19. August 2026 hat der Bundesrat das Inkrafttreten der Individualbesteuerung auf den 1. Januar 2032 festgelegt. Der Bundesrat hat dabei bewusst den letztmöglichen gesetzlichen Termin gewählt, um den Kantonen ausreichend Zeit für die politische und technische Umsetzung zu geben. Wie bereits in unserem früheren Newsletter erläutert («Das Schweizer Stimmvolk sagt Ja zur Individualbesteuerung»), sind die bis 2032 zu bewältigenden Herausforderungen erheblich; dazu zählen unter anderem die Anpassung der kantonalen Gesetze sowie die Überprüfung und mögliche Anpassung von Sozialabzügen und Tarifen.
Die Initiative der Mitte und mögliche Auswirkungen auf die Individualbesteuerung
Zu beachten ist zudem, dass am 29. November 2026 über die Volksinitiative der Mitte-Partei «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!» abgestimmt wird. Diese Initiative fordert, dass Ehepaare weiterhin gemeinsam besteuert werden, jedoch mit einer alternativen Steuerberechnung. Wie in der Medienmitteilung erwähnt, bleibt das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung selbst dann gültig, wenn diese Initiative angenommen wird. Eine Änderung wäre nur dann möglich, wenn das Parlament das Gesetz erneut anpasst und dieses noch vor 2032 in Kraft tritt.
Ausblick und unser Tipp
Bis 2032 gilt somit das heutige System unverändert weiter. Eine frühzeitige Überprüfung der persönlichen Steuersituation ist dennoch empfehlenswert – die Auswirkungen sind je nach Einkommens- und Vermögensstruktur sehr unterschiedlich.